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§ 3 - Wohngeldverordnung (WoGV)
neugefasst durch B v. 19.10.2001 BGBl. I S. 2722; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 314
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 8601-1-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 8601-1-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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§ 3 Mietvorauszahlungen und Mieterdarlehen
(1) Ist die Miete ganz oder teilweise im Voraus bezahlt worden (Mietvorauszahlung), sind die im Voraus bezahlten Beträge so zu behandeln, als ob sie jeweils in dem Zeitraum bezahlt worden wären, für den sie bestimmt sind.
(2) Hat der Mieter dem Vermieter ein Mieterdarlehen gegeben und wird die Forderung des Mieters aus dem Mieterdarlehen ganz oder teilweise mit der Miete verrechnet, gehören zur Miete auch die Beträge, um die sich die Miete hierdurch tatsächlich vermindert.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches G. v. 24. September 2008 BGBl. I S. 1856 m.W.v. 1. Januar 2009
Frühere Fassungen von § 3 WoGV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 24.09.2008 BGBl. I S. 1856 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 WoGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WoGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WoGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
Artikel 3 WoGG-NG Änderung der Wohngeldverordnung
... Teil 2 Ermittlung der Miete § 2 Miete § 3 Mietvorauszahlungen und Mieterdarlehen § 4 Sach- und Dienstleistungen des ... 5 Abs. 1" durch die Angabe des § 9 Abs. 1" ersetzt. 7. In § 3 Abs. 2 wird das Wort so" gestrichen. 8. In § 4 Abs. 1 und 2 wird ... angefügt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Angabe § 3 Abs. 3 Nr. 1 bis 3" durch die Angabe § 3 Abs. 2" und die Wörter im ... 3 Satz 1 werden die Angabe § 3 Abs. 3 Nr. 1 bis 3" durch die Angabe § 3 Abs. 2" und die Wörter im Fall des § 3 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies" durch die ... 3" durch die Angabe § 3 Abs. 2" und die Wörter im Fall des § 3 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies" durch die Wörter dies gilt" ersetzt. 19. ...
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