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§ 3a
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§ 3a - Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991
BGBl. I S. 230
; zuletzt geändert durch
Artikel 36
G. v. 02.12.2024
BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7
Allgemeines Steuerrecht
48 weitere Fassungen
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wird in 227 Vorschriften zitiert
Erster Teil Allgemeine Bewertungsvorschriften
§ 3
←
→
§ 4
§ 3a (weggefallen)
§ 3a wird in
2 Vorschriften zitiert
§ 3
←
→
§ 4
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Zitierungen von
§ 3a BewG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 BewG Geltungsbereich
... Die allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 2
bis
16) gelten für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesrecht geregelt ...
§ 17 BewG Geltungsbereich
(vom 01.01.2025)
... ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses Gesetzes (§§ 1
bis
16) Anwendung. § 16 findet auf die Grunderwerbsteuer keine ...
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