§ 403 Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren
1Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes. 2Das gleiche Recht steht auch anderen zu, die einen solchen Anspruch geltend machen.
Frühere Fassungen von § 403 StPO
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interne Verweise§ 272 StPO Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls (vom 01.07.2021) ... ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403 , der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der ...
§ 405 StPO Vergleich (vom 01.07.2021) ... Auf Antrag der nach § 403 zur Geltendmachung eines Anspruchs Berechtigten und des Angeklagten nimmt das Gericht einen ...
§ 406e StPO Akteneinsicht (vom 01.07.2021) ... 3 und 4 gilt entsprechend. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die in § 403 Satz 2 Genannten. (5) Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im ...
Zitat in folgenden NormenDesigngesetz (DesignG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 51 DesignG Strafvorschriften (vom 01.07.2017) ... nach den Vorschriften der Strafprozessordnung über die Entschädigung des Verletzten ( §§ 403 bis 406c) stattgegeben wird, sind die Vorschriften über die Einziehung (§§ 74 bis ...
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 81 JGG Adhäsionsverfahren (vom 01.07.2021) ... Vorschriften der Strafprozeßordnung über das Adhäsionsverfahren ( §§ 403 bis 406c der Strafprozeßordnung) werden im Verfahren gegen einen Jugendlichen nicht ...
Markengesetz (MarkenG)
G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
§ 143 MarkenG Strafbare Kennzeichenverletzung (vom 14.01.2019) ... den Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Entschädigung des Verletzten ( §§ 403 bis 406c der Strafprozeßordnung) stattgegeben wird, sind die Vorschriften über die ...
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 20.07.2024) ... für das erstinstanzliche Verfahren über vermögensrechtliche Ansprüche ( § 403 StPO ) (1) Die Gebühr entsteht auch, wenn der Anspruch erstmalig im Berufungsverfahren ... im Berufungs- und Revisionsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche ( § 403 StPO ) 2,5 2,5 4145 Verfahrensgebühr für das ...
Sortenschutzgesetz
neugefasst durch B. v. 19.12.1997 BGBl. I S. 3164; zuletzt geändert durch Artikel 100 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 39 SortG Strafvorschriften (vom 01.07.2017) ... den Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Entschädigung des Verletzten ( §§ 403 bis 406c) stattgegeben wird, sind die Vorschriften über die Einziehung (§§ 74 bis ...
Wirtschaftsstrafgesetz 1954
neugefasst durch B. v. 03.06.1975 BGBl. I S. 1313; zuletzt geändert durch Artikel 76 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Zitate in Änderungsvorschriften2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Artikel 1 3. ORRG Änderung der Strafprozessordnung ... der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch nach Maßgabe der §§ 403 bis 406c und des § 81 des Jugendgerichtsgesetzes im Strafverfahren geltend machen; ... vermögensrechtlichen Anspruch, soweit er nicht nach Maßgabe der §§ 403 bis 406c und des § 81 des Jugendgerichtsgesetzes im Strafverfahren geltend gemacht wird, auf ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung ... ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403 , der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der ... gefasst: „Vierter Abschnitt Adhäsionsverfahren". 48. Dem § 403 wird folgender Satz angefügt: „Das gleiche Recht steht auch anderen zu, die ... 50. § 405 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Auf Antrag der nach § 403 zur Geltendmachung eines Anspruchs Berechtigten und des Angeklagten nimmt das Gericht einen ... 4 eingefügt: „(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die in § 403 Satz 2 Genannten." b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5. 53. In § 413 ... „des Verletzten" durch die Wörter „des Antragstellers im Sinne der §§ 403 und 404" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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