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§ 42 - Gewerbeordnung (GewO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
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§ 42 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 42 Gewerbeordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.12.2009Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2091

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 42 Gewerbeordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2091
Artikel 1 DlRLUG Änderung der Gewerbeordnung
... über den Europäischen Wirtschaftsraum". g) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 (weggefallen)". h) Die ... g) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 (weggefallen)". h) Die Angabe zu § 70b wird wie folgt gefasst:  ... Kreditwesen" durch das Wort „Kreditwesengesetzes" ersetzt. 13. § 42 wird aufgehoben. 14. In § 55 Absatz 1 wird die Angabe „(§ 42 Abs. ... § 42 wird aufgehoben. 14. In § 55 Absatz 1 wird die Angabe „(§ 42 Abs. 2)" durch die Angabe „(§ 4 Absatz 3)" ersetzt. 15. § 56a ...