§ 42 Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen
(3)
1Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn es sich um Kapitalerträge nach
§ 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und 9 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes aus einer steuerlich nicht vorbelasteten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse handelt.
2Als steuerlich nicht vorbelastet gelten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die keiner Ertragsbesteuerung unterliegen, von der Ertragsbesteuerung persönlich befreit sind oder sachlich insoweit von der Ertragsbesteuerung befreit sind, wie sie Ausschüttungen vornehmen.
3Satz 1 ist nicht auf vorbelastete REIT-Dividenden nach
§ 19a des REIT-Gesetzes anzuwenden.
(4) 1Sind in den ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen inländische Beteiligungseinnahmen enthalten, die von dem Spezial-Investmentfonds versteuert wurden, so sind 60 Prozent dieser ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträge steuerfrei. 2Abweichend von Satz 1 sind die in ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen inländischen Beteiligungseinnahmen vollständig steuerbefreit, wenn
- 1.
- der Anleger dem Körperschaftsteuergesetz unterliegt und
- 2.
- dem Spezial-Investmentfonds kein Ermäßigungsanspruch aus einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aufgrund eines Quellensteuerhöchstsatzes von unter 15 Prozent zusteht.
(5) 1Sind in den ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen inländische Immobilienerträge oder sonstige inländische Einkünfte enthalten, die auf Ebene des Spezial-Investmentfonds der Körperschaftsteuer unterlegen haben, so sind 20 Prozent dieser ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträge steuerfrei. 2Absatz 4 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
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interne Verweise§ 37 InvStG Ermittlung der Einkünfte (vom 29.12.2020) ... die Einkünfte gesondert auszuweisen, bei denen beim Anleger die Regelungen nach den §§ 42 bis 47 zur Anwendung kommen. (2) Spezial-Investmenterträge, die einem ...
§ 57 InvStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... 31 Absatz 1 und 3, 10. § 35, 11. § 36 Absatz 4, 12. § 42 Absatz 1 und 2 , 13. § 52 Absatz 2, 14. § 56 Absatz 3a und 6 Satz 4 in ... 22 Absatz 2 Satz 3 bis 6 und Absatz 3, 4. § 37 Absatz 2 und 3, 5. § 42 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 , 6. § 49 Absatz 1 Satz 3, 7. § 56 Absatz 6 Satz 3 bis 6 ... § 26, 2. § 29 Absatz 1 und 4, 3. § 33 Absatz 1, 4. § 42 Absatz 5 Satz 1 , 5. § 45 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 14 des Gesetzes vom 16. ...
Zitat in folgenden NormenKörperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 15 KStG Ermittlung des Einkommens bei Organschaft (vom 06.12.2024) ... 20 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und Absatz 2 bis 4a, die §§ 21, 30 Absatz 2, die §§ 42 und 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des Investmentsteuergesetzes sind bei der ... § 44 des Investmentsteuergesetzes enthalten, sind die §§ 20, 21, 30 Absatz 2, die §§ 42 , 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des Investmentsteuergesetzes bei der Ermittlung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 6 UStIntG Weitere Änderung des Körperschaftsteuergesetzes ... § 20 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und Absatz 2 bis 4, die §§ 21, 30 Absatz 2, die §§ 42 und 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des Investmentsteuergesetzes sind bei der ... § 44 des Investmentsteuergesetzes enthalten, sind die §§ 20, 21, 30 Absatz 2, die §§ 42 , 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des Investmentsteuergesetzes bei der Ermittlung ...
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 10 JStG 2020 Änderung des Investmentsteuergesetzes ... nicht als solche Beträge zur Ausschüttung zur Verfügung." 5. In § 42 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 werden jeweils die Wörter „§ 30 Absatz 3 Nummer 1 und 2" durch die ... 22 Absatz 2 Satz 3 bis 6 und Absatz 3, 4. § 37 Absatz 2 und 3, 5. § 42 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 , 6. § 49 Absatz 1 Satz 3, 7. § 56 Absatz 6 Satz 3 bis 6 ...
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 14 JStG 2022 Änderung des Investmentsteuergesetzes ... nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 entfällt nicht." 4. In § 42 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „enthalten, die von dem Spezial-Investmentfonds versteuert ... 26, 2. § 29 Absatz 1 und 4, 3. § 33 Absatz 1, 4. § 42 Absatz 5 Satz 1 , 5. § 45 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 14 des Gesetzes vom 16. ...
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