§ 42 Zeitpunkt der Prüfung
Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.
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interne Verweise§ 19 ZApprO Antrag auf Zulassung (vom 01.12.2024) ... auf Zulassung kann frühestens in dem Semester gestellt werden, das in den §§ 28, 42 und 58 als Mindeststudienzeit festgelegt ist. (3) Der Antrag auf Zulassung ...
§ 82 ZApprO Modellstudiengang (vom 01.10.2021) ... oder mehreren Fächern zu einem anderen Zeitpunkt als zu dem Zeitpunkt abzulegen ist, der nach § 42 vorgeschrieben ist, und 3. die Ausbildung in erster Hilfe, der Pflegedienst und die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ... auf Zulassung kann frühestens in dem Semester gestellt werden, das in den §§ 28, 42 und 58 als Mindeststudienzeit festgelegt ist." b) In Absatz 3 Satz 3 wird die ... Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses darf nicht übertragen werden." 24. § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 Zeitpunkt der Prüfung Der ... übertragen werden." 24. § 42 wird wie folgt gefasst: „ § 42 Zeitpunkt der Prüfung Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ...
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