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§ 44 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 44 Prognoserechnungen
§ 44 wird in 4 Vorschriften zitiert
1Die Aufsichtsbehörde kann von den beaufsichtigten Unternehmen die Durchführung von Berechnungen einschließlich Prognoserechnungen verlangen, soweit dies für die Finanzaufsicht erforderlich ist. 2Prognoserechnungen können insbesondere Folgendes betreffen:
- 1.
- das erwartete Geschäftsergebnis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres oder zukünftiger Geschäftsjahre, bei Lebensversicherungsunternehmen unter Angabe der für zukünftige Geschäftsjahre bereits deklarierten oder erwarteten Überschussbeteiligung,
- 2.
- die Risikotragfähigkeit des Versicherungsunternehmens in Stresssituationen.
Zitierungen von § 44 VAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 281 VAG Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde
... zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt, gelten die §§ 43, 44 und 305 entsprechend. Benötigt die Gruppenaufsichtsbehörde die in § 305 ...
§ 318 VAG Veröffentlichungen
... gemäß § 294 Absatz 5 und der Prognoserechnungen gemäß § 44 ; 3. die Art und Weise der Ausübung der in der Richtlinie 2009/138/EG vorgesehenen ...
§ 332 VAG Bußgeldvorschriften (vom 30.12.2024)
... ausdehnt, 2. einer vollziehbaren Anordnung nach a) § 43a Absatz 1, § 44 Satz 1 , § 293 Absatz 2 oder § 306 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder Nummer 5 oder b) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz
G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1495
Artikel 4 FinAREG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a wird vor der Angabe „ § 44 Satz 1 " die Angabe „§ 43a Absatz 1," eingefügt. b) Absatz 2 wird ...
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