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§ 45 - Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)

Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 04.08.2006; FNA: 612-20-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 45 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 45 EnergieStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2023Artikel 4 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
vom 11.08.2021 BGBl. I S. 3602
aktuell vorher 15.09.2018Artikel 2 Verordnung zur Anpassung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung an die Kombinierte Nomenklatur 2018
vom 26.06.2018 BGBl. I S. 888
aktuell vorher 01.04.2010Artikel 6 Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
vom 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
aktuellvor 01.04.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 45 EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... aus Drittländern und Drittgebieten". j) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Beförderungen von Energieerzeugnissen ... j) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Beförderungen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen ... durch die Wörter „steuerrechtlich freien Verkehrs" ersetzt. 35. § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Beförderungen von Energieerzeugnissen ... Verkehrs" ersetzt. 35. § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Beförderungen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen ... § 33 Absatz 1, § 36 Absatz 3 Satz 4, § 39 Absatz 1 Satz 1, § 44 Satz 4, § 45 Absatz 2 Satz 3 oder § 57 Absatz 10 Satz 4 ein Dokument nicht mitführt,  ... mit § 36b Absatz 4, § 36a Absatz 2 Satz 3, § 36b Absatz 2 Satz 4 oder § 45 Absatz 3 Satz 1 eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder ... oder nicht rechtzeitig zurücksendet, 15. entgegen § 44 Satz 1, § 45 Absatz 1 Satz 1 oder § 57 Absatz 10 Satz 1 ein Dokument nicht, nicht richtig, nicht in der ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes" gestrichen. q) Die Angaben zu den §§ 44 und 45 werden wie folgt gefasst: „§ 44 (weggefallen) § 45 ... 44 und 45 werden wie folgt gefasst: „§ 44 (weggefallen) § 45 (weggefallen) ". r) Die Angaben zu den §§ 49 und 49a werden wie folgt gefasst: ... § 66 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes" gestrichen. 50. Die §§ 44 und 45 werden aufgehoben. 51. § 49 wird wie folgt ... folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „vorbehaltlich des § 45 " gestrichen. b) Dem Absatz 8 wird folgender Satz ... h) In Nummer 9 werden die Wörter „§ 39 Absatz 1 Satz 1, § 44 Satz 4, § 45 Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter „§ 38c Absatz 3 Satz 1 oder 3" ersetzt. ... 11 werden die Wörter „§ 36b Absatz 2 Satz 4, § 36c Absatz 2 Satz 4 oder § 45 Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 36b Absatz 2 Satz 4 oder § 36c Absatz 2 Satz ...

Verordnung zur Anpassung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung an die Kombinierte Nomenklatur 2018
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 888
Artikel 2 EnergieStKNAnpVO 2018 Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... 2710 19 29 und mittelschwere Öle der Unterposition 2710 20 90" ersetzt. 8. In § 45 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „2710 11 21, 2710 11 25 und 2710 19 29" durch die Wörter ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 1 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... entgegen § 36a Absatz 2 Satz 3, § 36b Absatz 2 Satz 4, § 36c Absatz 2 Satz 4 oder § 45 Absatz 3 Satz 1 eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht ...