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§ 45 - Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 6 WoGG-NG; FNA: 8601-3 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 6 WoGG-NG; FNA: 8601-3 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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§ 45 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
1Personen, die
- a)
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder
- b)
- andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen,
Text in der Fassung des Artikels 88 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts G. v. 20. August 2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423 m.W.v. 1. Januar 2025
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Frühere Fassungen von § 45 WoGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2025 | Artikel 88 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 |
aktuell vorher | 01.01.2024 | Artikel 55 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2652 |
aktuell | vor 01.01.2024 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 45 WoGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 WoGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WoGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 55 SozERG Änderung des Wohngeldgesetzes (vom 23.05.2020)
... 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 44 folgender § 45 angefügt: „§ 45 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur ... wird nach der Angabe zu § 44 folgender § 45 angefügt: „ § 45 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ... ersetzt. b) (aufgehoben) 3. Nach § 44 wird folgender § 45 angefügt: „§ 45 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur ... 3. Nach § 44 wird folgender § 45 angefügt: „ § 45 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ...
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