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§ 46 - Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 300-2 Gerichtsverfassung
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 300-2 Gerichtsverfassung
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§ 46
1Wird bei einem Amtsgericht während des Geschäftsjahres ein weiteres Schöffengericht gebildet, so werden für dessen ordentliche Sitzungen die benötigten Hauptschöffen gemäß § 45 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3, 4 aus der Ersatzschöffenliste ausgelost. 2Die ausgelosten Schöffen werden in der Ersatzschöffenliste gestrichen.
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 25. Juni 2021 BGBl. I S. 2099 m.W.v. 1. Juli 2021
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Frühere Fassungen von § 46 GVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2021 | Artikel 4 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2099 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 46 GVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 GVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 42 GVG (vom 01.07.2021)
... Zahl der Personen, die an die Stelle wegfallender Schöffen treten oder in den Fällen der §§ 46 , 47 als Schöffen benötigt werden (Ersatzschöffen). Zu wählen sind ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 4 StPOuaFG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... durch das Wort „Ersatzschöffen" ersetzt. 9. In den §§ 46 , 47 sowie 48 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Hilfsschöffenliste" durch das Wort ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (StVÄG 1979)
G. v. 05.10.1978 BGBl. I S. 1645; aufgehoben durch Artikel 83 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 8 StVÄG 1979 Überleitungsvorschriften
... Verweisung ausgeschlossen ist. (8) § 42 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, §§ 45, 46 , 49 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, §§ 52, 74d, 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes und Artikel 3a ...
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