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§ 46 - Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)

Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90; FNA: 53-11 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 46 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Witwen und Witwer



(1) 1Witwen und Witwer können einmalig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend der §§ 28 bis 32 erhalten. 2Wenn unmittelbar vor den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kein Regelentgelt bezogen wurde, wird als Regelentgelt ein Betrag in Höhe der monatlichen Ausgleichszahlung nach § 43 Absatz 3 zugrunde gelegt.




 

Zitierungen von § 46 SEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 SEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 SEG Ausgleichszahlung an Witwen und Witwer (vom 01.01.2025)
... nachgelagerten Besteuerung unterliegen, gekürzt um 23 Prozent, 9. Leistung nach § 46 Absatz 1 in Verbindung mit § 30. (5) Die Witwe oder der Witwer hat die Leistungen ...
§ 70 SEG Zuständigkeit (vom 01.01.2025)
... im Wehrdienstverhältnis befinden, 3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 46 sowie 4. Leistungen der Wohnungshilfe. (3) Die Unfallversicherung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn
Artikel 1 G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 4c UVBErrichtG Leistungen der Soldatenentschädigung (vom 01.10.2021)
... Soldatenentschädigungsgesetz und 4. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 46 des Soldatenentschädigungsgesetzes . (2) Durch die Aufgabenübertragung nach Absatz 1 wird das Bundesministerium der ...

Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-EinkommensV)
V. v. 05.04.1988 BGBl. I S. 505; zuletzt geändert durch Artikel 84 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 1 BAföG-EinkommensV Leistungen der sozialen Sicherung (vom 01.01.2025)
... (§ 19), b) Übergangsgeld (§§ 30 und 46 ) und c) Geldleistungen nach § 83 Absatz 2.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 30 SVReformG Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn
... und 4. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 46 des Soldatenentschädigungsgesetzes . (2) Durch die Aufgabenübertragung nach Absatz 1 wird das Bundesministerium der ...

Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes
... nachgelagerten Besteuerung unterliegen, gekürzt um 23 Prozent, 9. Leistung nach § 46 Absatz 1 in Verbindung mit § 30. (5) Die Witwe oder der Witwer hat die Leistungen nach ... Wehrdienstverhältnis befinden, 3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 46 sowie 4. Leistungen der Wohnungshilfe." b) Absatz 3 wird wie folgt ...
Artikel 8 SoldEntsRÄndG Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn
... Soldatenentschädigungsgesetz und 4. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 46 des Soldatenentschädigungsgesetzes ...