Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 46 - Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 877
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
| |

§ 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe



Für die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß.

Anzeige


 

Zitierungen von § 46 StBVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 StBVV Zeitgebühr (vom 01.07.2020)
... (§ 44) und in gerichtlichen und anderen Verfahren (§§ 45, 46 ). Sie beträgt 30 bis 75 Euro je angefangene halbe ...