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§ 47 - Gewerbeordnung (GewO k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
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Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
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§ 47 Stellvertretung in besonderen Fällen
Inwiefern für die nach den §§ 31, 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34f, 34h, 34i und 36 konzessionierten oder angestellten Personen eine Stellvertretung zulässig ist, hat in jedem einzelnen Falle die Behörde zu bestimmen, welcher die Konzessionierung oder Anstellung zusteht.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze G. v. 20. Juli 2017 BGBl. I S. 2789 m.W.v. 23. Februar 2018
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Frühere Fassungen von § 47 Gewerbeordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.02.2018 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2789 |
aktuell vorher | 21.03.2016 | Artikel 10 Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 BGBl. I S. 396 |
aktuell vorher | 01.08.2014 | Artikel 3 Honoraranlageberatungsgesetz vom 15.07.2013 BGBl. I S. 2390 |
aktuell vorher | 01.12.2013 | Artikel 1 Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vom 04.03.2013 BGBl. I S. 362 |
aktuell vorher | 01.01.2013 | Artikel 5 Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 06.12.2011 BGBl. I S. 2481 |
aktuell | vor 01.01.2013 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 47 Gewerbeordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 31 GewO Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2023)
... für die Durchführung von § 15 Absatz 2, der §§ 29, 46 Absatz 3 und von § 47 ...
§ 144 GewO Verletzung von Vorschriften über erlaubnisbedürftige stehende Gewerbe (vom 01.01.2023)
... Auflage nach § 31 Absatz 2 Satz 2 zuwiderhandelt oder 4. ohne eine nach § 47 erforderliche Erlaubnis das Gewerbe durch einen Stellvertreter ausüben läßt. ...
Zitat in folgenden Normen
BAFA Besondere Gebührenverordnung (BAFABGebV)
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4317
Anlage BAFABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... einer Stellvertretererlaubnis nach § 31 Absatz 7 in Verbindung mit § 47 GewO 234 bis 468 Abschnitt 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
G. v. 04.03.2013 BGBl. I S. 362, 1120; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930
Artikel 1 BewGewSeeÄndG Änderung der Gewerbeordnung
... die Durchführung von § 15 Absatz 2, der §§ 29, 46 Absatz 3 und von § 47 zuständig." 4a. § 34a wird wie folgt ... „Absatz 1 Satz 6" ersetzt. 5. In § 47 wird nach der Angabe „§§" die Angabe „31," eingefügt. ...
Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 5 VermAnlGEG Änderung der Gewerbeordnung (vom 12.12.2012)
... dem Gewerbetreibenden geregelt werden." 10. In § 47 wird nach der Angabe „34c" die Angabe „, 34d, 34e, 34f" eingefügt. ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2789
Artikel 1 VersVertrRÄndG Änderung der Gewerbeordnung
... „§ 34i Absatz 1 und 5" ersetzt. 10. In § 47 wird die Angabe „34e," gestrichen. 11. § 55a Absatz 1 Nummer 6 wird wie ...
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 10 WohnImmoKredRLUG Änderung der Gewerbeordnung
... und dem Gewerbetreibenden geregelt werden." 8. In § 47 wird nach der Angabe „34h" ein Komma und die Angabe „34i" eingefügt. ...
Honoraranlageberatungsgesetz
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2390
Artikel 3 HAnlBG Änderung der Gewerbeordnung
... Entrichtung von Steuern und Abgaben bleiben davon unberührt." 7. In § 47 wird nach der Angabe „34f" die Angabe „, 34h" eingefügt. 8. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Seeschiffbewachungsgebührenverordnung (SeeBewachGebV)
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4110; aufgehoben durch § 2 zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 3 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Anlage SeeBewachGebV (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... gemäß § 31 Absatz 7 in Verbindung mit § 47 der Gewer- beordnung 178 bis 356 ...
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