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§ 47 - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2129-20 Umweltschutz
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Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2129-20 Umweltschutz
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§ 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
(1) 1Für die Linienbestimmung nach § 16 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes und für die Linienbestimmung nach § 13 Absatz 1 des Bundeswasserstraßengesetzes sowie im Verfahren zur Genehmigung von Flugplätzen nach § 6 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes wird bei Vorhaben die Umweltverträglichkeit nach dem jeweiligen Planungsstand des Vorhabens geprüft. 2In die Prüfung der Umweltverträglichkeit sind bei der Linienbestimmung alle ernsthaft in Betracht kommenden Trassenvarianten einzubeziehen.
(2) (aufgehoben)
(3) Im nachfolgenden Zulassungsverfahren kann die Prüfung der Umweltverträglichkeit auf zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden.
(4) Die Linienbestimmung nach § 16 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes und die Linienbestimmung nach § 13 Absatz 1 des Bundeswasserstraßengesetzes kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die nachfolgende Zulassungsentscheidung überprüft werden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) G. v. 22. März 2023 BGBl. 2023 I Nr. 88 m.W.v. 28. September 2023
Frühere Fassungen von § 47 UVPG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.09.2023 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) vom 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88 |
aktuell vorher | 29.07.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2808 |
aktuell vorher | 01.08.2013 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21.01.2013 BGBl. I S. 95 |
aktuell vorher | 15.12.2006 | Artikel 1 Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz vom 09.12.2006 BGBl. I S. 2819 |
aktuell | vor 15.12.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 47 UVPG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 UVPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UVPG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 UVPG Begriffsbestimmungen (vom 28.09.2023)
... 2. Linienbestimmungen und andere Entscheidungen in vorgelagerten Verfahren nach § 47 , 3. Beschlüsse nach § 10 des Baugesetzbuchs über die Aufstellung, ...
Zitat in folgenden Normen
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
neugefasst durch B. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 698; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
§ 6 LuftVG (vom 29.07.2017)
... einer Planfeststellung bedürfen, ist die Umweltverträglichkeit zu prüfen. § 47 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt unberührt. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden und befristet ...
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
neugefasst durch B. v. 23.08.2017 BGBl. I S. 3290; zuletzt geändert durch Artikel 14b G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 1 UmwRG Anwendungsbereich (vom 29.12.2023)
... Übertragungsnetz, § 6 Absatz 9 Satz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, § 47 Absatz 4 und § 49 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und ...
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
G. v. 16.12.1991 BGBl. I S. 2174; zuletzt geändert durch Artikel 464 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 2 VerkPBG Linienbestimmung (vom 08.09.2015)
... hat; die Frist kann bis zu zwei Monaten verlängert werden. (2) Die §§ 15 und 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung finden mit der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 2 ROGÄndG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... 2. In § 2 Absatz 6 Nummer 2 werden die Wörter „nach den §§ 47 und 49" durch die Angabe „nach § 47" ersetzt. ... 2 werden die Wörter „nach den §§ 47 und 49" durch die Angabe „nach § 47 " ersetzt. 3. In § 5 Absatz 1 wird die Angabe ... zum Ablauf des 30. Juni 2024 abgeschlossen wird." 5. § 47 Absatz 2 wird aufgehoben. 6. § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 ...
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 95
Artikel 2 UmwRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... die Wörter „Bundesministerium der Verteidigung" ersetzt. 3. In § 15 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Satz 1" gestrichen. ...
Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298, 2018 I 471
Artikel 1 UmwRGuaÄndG 2017 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
... 5 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, § 6 Absatz 9 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, § 15 Absatz 5 und § 16 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und ...
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 ... 2. Linienbestimmungen und andere Entscheidungen in vorgelagerten Verfahren nach den §§ 47 und 49, 3. Beschlüsse nach § 10 des Baugesetzbuchs über die ... durch das Wort „bestimmte" ersetzt. 21. Der bisherige § 15 wird § 47 und wird wie folgt gefasst: „§ 47 Linienbestimmung und Genehmigung von ... 21. Der bisherige § 15 wird § 47 und wird wie folgt gefasst: „ § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen (1) Für die ...
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
Artikel 7 GeROG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... 1a. In § 2 Abs. 3 Nr. 2 wird nach der Angabe §§ 15 und 16" die Angabe Abs. 1 bis 3" eingefügt. 2. § 14d wird wie ...
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819, 2007 BGBl. I S. 195
Artikel 1 ÖffBetG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... 9 Abs. 1" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 bis 1b" ersetzt. 15. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ...
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