§ 486 Gemeinsame Dateisysteme
1Die personenbezogenen Daten können für die in den
§§ 483 bis 485 genannten Stellen in gemeinsamen Dateisystemen gespeichert werden.
2Dies gilt für Fälle des
§ 483 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit
§ 485 Satz 4, entsprechend.
Frühere Fassungen von § 486 StPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenEuropäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz (EUStAG)
Artikel 1 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1648
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 49c OWiG Dateiregelungen (vom 26.11.2019) ... (3) Die Errichtung einer gemeinsamen automatisierten Datei entsprechend § 486 der Strafprozessordnung für die in Absatz 2 genannten Stellen, die den Geschäftsbereichen verschiedener Bundes- ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 1 StV-DSAnpUG-EU Änderung der Strafprozessordnung ... Abschnitt Regelungen über die Datenverarbeitung". c) In der Angabe zu § 486 wird das Wort „Dateien" durch das Wort „Dateisysteme" ersetzt. ... 483 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 ist entsprechend anwendbar." 26. § 486 wird wie folgt gefasst: „§ 486 Gemeinsame Dateisysteme Die ... entsprechend anwendbar." 26. § 486 wird wie folgt gefasst: „ § 486 Gemeinsame Dateisysteme Die personenbezogenen Daten können für die in den ...
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