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§ 49 - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
neugefasst durch B. v. 10.05.2000 BGBl. I S. 717; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1979; FNA: 611-1-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 01.01.1979; FNA: 611-1-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 49 (weggefallen)
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements G. v. 10. Oktober 2007 BGBl. I S. 2332 m.W.v. 1. Januar 2007
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Frühere Fassungen von § 49 EStDV 2000
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2007 (15.10.2007) | Artikel 2 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 BGBl. I S. 2332 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 49 EStDV 2000
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 EStDV 2000 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStDV 2000 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2332
Artikel 2 BüEnStG Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... 1. In der Inhaltsübersicht werden die jeweiligen Angaben zu den §§ 48 und 49 wie folgt zusammengefasst: §§ 48 und 49 (weggefallen)". ... zu den §§ 48 und 49 wie folgt zusammengefasst: §§ 48 und 49 (weggefallen)". 2. § 50 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) ... hergestellten Beleg vorzulegen." 3. Die §§ 48 und 49 und die Anlage 1 (zu § 48 Abs. 2) werden aufgehoben. ...
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