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§ 49d - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
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Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
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§ 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten
(1) Die in § 49 Absatz 1 genannte Anforderung an eine Abwicklungseinheit, bei der es sich um ein global systemrelevantes Institut oder einen Teil eines global systemrelevanten Instituts handelt, besteht aus
- 1.
- den in den Artikeln 92a und 494 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Anforderungen und
- 2.
- der zusätzlichen Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die von der Abwicklungsbehörde gemäß Absatz 3 für dieses Unternehmen festgelegt wurde.
(2) Die in § 49 Absatz 1 genannte Anforderung an ein in der Union ansässiges bedeutendes Tochterunternehmen eines global systemrelevanten Nicht-EU-Instituts besteht aus
- 1.
- den in den Artikeln 92b und 494 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Anforderungen und
- 2.
- der zusätzlichen Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die von der Abwicklungsbehörde für dieses bedeutende Tochterunternehmen gemäß Absatz 3 festgelegt wurde und mit Eigenmitteln und Verbindlichkeiten zu erfüllen ist, die den in den §§ 49f und 159 Absatz 2 genannten Bedingungen genügen.
(3) 1Die Abwicklungsbehörde legt eine zusätzliche Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 fest, wenn die in Absatz 1 Nummer 1 oder Absatz 2 Nummer 1 genannte Anforderung nicht ausreicht, um die in § 49c genannten Bedingungen zu erfüllen. 2Die Festlegung erfolgt in der Höhe, die erforderlich ist, um die Erfüllung der Bedingungen nach § 49c sicherzustellen.
(4) Sofern mehr als ein Unternehmen Teil desselben global systemrelevanten Instituts und Abwicklungseinheiten oder Drittstaatseinheiten sind, die, wären sie in der Union niedergelassen, Abwicklungseinheiten wären, so berechnet die Abwicklungsbehörde den in Absatz 3 genannten Betrag für die Zwecke des § 50 Absatz 2
- 1.
- für jede Abwicklungseinheit oder für jede Drittstaatseinheit, die, wäre sie in der Union niedergelassen, eine Abwicklungseinheit wäre;
- 2.
- für das Unionsmutterunternehmen, als wäre es die einzige Abwicklungseinheit des global systemrelevanten Instituts.
(5) 1Zusammen mit der Entscheidung der Abwicklungsbehörde, gemäß Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Nummer 2 eine zusätzliche Anforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten vorzuschreiben, ist eine Begründung einschließlich einer vollständigen Bewertung der in Absatz 3 genannten Elemente vorzulegen. 2Die Entscheidung wird unverzüglich durch die Abwicklungsbehörde überprüft, um Änderungen in Bezug auf die für die Abwicklungsgruppe oder das bedeutende Unions-Tochterunternehmen eines global systemrelevanten Nicht-EU-Instituts geltende Höhe einer nach § 6c Absatz 1 des Kreditwesengesetzes festgesetzten Anforderung Rechnung zu tragen.
Text in der Fassung des Artikels 10 Kreditzweitmarktförderungsgesetz G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 411 m.W.v. 30. Dezember 2023
Frühere Fassungen von § 49d SAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.12.2023 | Artikel 10 Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411 |
aktuell vorher | 26.06.2021 | Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten vom 12.05.2021 BGBl. I S. 990 |
aktuell vorher | 28.12.2020 | Artikel 5 Risikoreduzierungsgesetz (RiG) vom 09.12.2020 BGBl. I S. 2773 |
aktuell | vor 28.12.2020 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 49d SAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49d SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SAG Begriffsbestimmungen (vom 30.12.2023)
... 4 Absatz 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Werden die §§ 14, 46, 49 bis 54, 59, 60, 65, 66, 89, 96, 164 und 166 auf Abwicklungsgruppen gemäß Absatz 3 ...
§ 49 SAG Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (vom 30.12.2023)
... Verbindlichkeiten gemäß Absatz 2 und den §§ 49a bis 51 einzuhalten. (2) Die in Absatz 1 genannte Anforderung wird als Betrag der ...
§ 49b SAG Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten (vom 30.12.2023)
... abzuziehen ist. (4) Unbeschadet der Anforderung nach § 49c Absatz 5 oder § 49d Absatz 1 Nummer 1 ist ein Teil der in § 49e genannten Anforderung in Höhe von 8 Prozent der gesamten ...
§ 49e SAG Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten (vom 28.12.2020)
... Abwicklungseinheiten kommen den in den §§ 49b bis 49d festgelegten Anforderungen auf konsolidierter Basis auf Ebene der Abwicklungsgruppe nach. ... gemäß § 50 auf der Grundlage der Anforderungen nach den §§ 49b bis 49d und abhängig davon fest, ob die Tochterunternehmen der Gruppe in Drittstaaten dem ... Abwicklungsstrategie, welche Unternehmen der Abwicklungsgruppe § 49c Absatz 3 und 5 sowie § 49d Absatz 1 nachkommen müssen, um zu gewährleisten, dass die Abwicklungsgruppe als Ganzes den ...
§ 49f SAG Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind (vom 28.12.2020)
... mit Sitz in einem Drittstaat sind, den Anforderungen gemäß den §§ 49c und 49d auf konsolidierter Basis nach. Den Anforderungen nach § 49c Absatz 7 bis 9 kommen ...
§ 58a SAG Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen (vom 30.12.2023)
... nicht erfüllt, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen nach den §§ 49c und 49d betrachtet wird, sofern diese nach § 49 Absatz 2 Nummer 1 berechnet werden. Im Fall ... Anforderungen nach Artikel 92a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nach den §§ 49c und 49d verwendete harte Kernkapital, ausgedrückt als Prozentsatz des nach Artikel 92 Absatz 3 der ... Anforderungen nach Artikel 92a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nach den §§ 49c und 49d verwendete harte Kernkapital, ausgedrückt als Prozentsatz des nach Artikel 92 Absatz 3 der ... Anforderungen nach Artikel 92a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nach den §§ 49c und 49d verwendete harte Kernkapital, ausgedrückt als Prozentsatz des nach Artikel 92 Absatz 3 der ... Anforderungen nach Artikel 92a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nach den §§ 49c und 49d verwendete harte Kernkapital, ausgedrückt als Prozentsatz des nach Artikel 92 Absatz 3 der ...
§ 59 SAG Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... jedoch nicht, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen nach den §§ 49c und 49d - sofern nach § 49 Absatz 2 Nummer 1 berechnet - betrachtet wird, oder 2. das ... 92a und 494 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die Anforderungen nach den §§ 49c und 49d nicht. Der Zeitplan für die Durchführung der gemäß ...
§ 156 SAG Abwicklungskollegium (vom 15.12.2023)
... vorbehaltlich des § 159 ein Abwicklungskollegium ein, das die in den §§ 46, 47, 49 bis 50, 58, 60 und 161 bis 166 genannten Aufgaben wahrnimmt und die Zusammenarbeit und ... Mindestanforderungen auf Gruppenebene und Einzelinstitutsebene gemäß den §§ 49 bis 50. (2) Das Abwicklungskollegium kann auch als Diskussionsforum für ...
§ 159 SAG Europäische Abwicklungskollegien (vom 28.12.2020)
... und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß den §§ 49 bis 50. Bei der Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und ...
§ 179 SAG Rechtsschutz (vom 28.12.2020)
... auf der Grundlage von § 1 Absatz 2, der §§ 12, 14, 16, 36 bis 39, 42, 49 bis 54, 59 bis 60a und 152d haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Eine ...
Zitat in folgenden Normen
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 10b KWG Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung (vom 29.12.2020)
... 10g und 8. Einhaltung der Eigenmittelanforderung gemäß den §§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend ...
§ 45 KWG Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität (vom 01.01.2023)
... Verbindlichkeiten und die Anforderung an das Verlustabsorptionskapital nach den §§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes oder 6. die Anforderungen des § 51a ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 3 WpIGEG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... Wörter „vorbehaltlich des § 49 Absatz 3," eingefügt. 7. In § 49d Absatz 5 werden nach der Angabe „Richtlinie 2013/36/EU" ein Komma und die Wörter ...
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 10 KrZwMGEG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... nach § 10i Absatz 1 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes gleichgesetzt." 15. § 49d Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Sofern mehr als ein Unternehmen Teil desselben ...
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 2 RiG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
... 10c bis 10g und 8. Einhaltung der Eigenmittelanforderung gemäß den & sect;§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend ... Verbindlichkeiten und die Anforderung an das Verlustabsorptionskapital nach den & sect;§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes oder 6. die Anforderungen ...
Artikel 5 RiG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... von Beschlüssen des Ausschusses". b) Die Angaben zu den §§ 49 bis 54 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 49 Anwendung und ... an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten § 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige ... Artikels 4 Absatz 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Werden die §§ 14, 46, 49 bis 54, 59, 60, 65, 66, 89, 96, 164 und 166 auf Abwicklungsgruppen gemäß Absatz 3 ... 1 den anderen Mitgliedern des Abwicklungskollegiums mit." 21. Die §§ 49 bis 54 werden wie folgt gefasst: „§ 49 Anwendung und Berechnung der ... Verbindlichkeiten gemäß Absatz 2 und den §§ 49a bis 51 einzuhalten. (2) Die Anforderung wird als Betrag der Eigenmittel und ... abzuziehen ist. (4) Unbeschadet der Anforderung nach § 49c Absatz 5 oder § 49d Absatz 1 Nummer 1 ist ein Teil der in § 49e genannten Anforderung in Höhe von 8 Prozent der gesamten ... im Rahmen dieser Verordnung zur Verfügung stehen, festgelegt sind. § 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige ... Abwicklungseinheiten (1) Abwicklungseinheiten kommen den in den §§ 49b bis 49d festgelegten Anforderungen auf konsolidierter Basis auf Ebene der Abwicklungsgruppe nach. ... gemäß § 50 auf der Grundlage der Anforderungen nach den §§ 49b bis 49d und abhängig davon fest, ob die Tochterunternehmen der Gruppe in Drittstaaten dem ... Abwicklungsstrategie, welche Unternehmen der Abwicklungsgruppe § 49c Absatz 3 und 5 sowie § 49d Absatz 1 nachkommen müssen, um zu gewährleisten, dass die Abwicklungsgruppe als Ganzes den ... mit Sitz in einem Drittstaat sind, den Anforderungen gemäß den §§ 49c und 49d auf konsolidierter Basis nach. Den Anforderungen nach § 49c Absatz 7 bis 9 kommen auf ... nicht erfüllt, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen nach den §§ 49c und 49d betrachtet wird, sofern diese nach § 49 Absatz 2 Nummer 1 berechnet werden. Im Fall einer ... Anforderungen nach Artikel 92a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nach den §§ 49c und 49d verwendete harte Kernkapital, ausgedrückt als Prozentsatz des nach Artikel 92 Absatz 3 der ... Anforderungen nach Artikel 92a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nach den §§ 49c und 49d verwendete harte Kernkapital, ausgedrückt als Prozentsatz des nach Artikel 92 Absatz 3 der ... Anforderungen nach Artikel 92a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nach den §§ 49c und 49d verwendete harte Kernkapital, ausgedrückt als Prozentsatz des nach Artikel 92 Absatz 3 der ... Anforderungen nach Artikel 92a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nach den §§ 49c und 49d verwendete harte Kernkapital, ausgedrückt als Prozentsatz des nach Artikel 92 Absatz 3 der ... jedoch nicht, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen nach den §§ 49c und 49d - sofern nach § 49 Absatz 2 Nummer 1 berechnet - betrachtet wird, oder 2. das ... 92a und 494 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die Anforderungen nach den §§ 49c und 49d nicht. Der Zeitplan für die Durchführung der gemäß Absatz 2 Satz ... vorbehaltlich des § 159 ein Abwicklungskollegium ein, das die in den §§ 46, 47, 49 bis 50, 58, 60 und 161 bis 166 genannten Aufgaben wahrnimmt und die Zusammenarbeit und ... und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß den §§ 49 bis 50. Bei der Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und ... auf der Grundlage von § 1 Absatz 2, der §§ 12, 14, 16, 36 bis 39, 42, 49 bis 54, 59 bis 60a und 152d haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Eine ...
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