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§ 4 - Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG)
G. v. 27.03.2019 BGBl. I S. 402, 2020 I S. 316; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2875
Geltung ab 01.02.2020; FNA: 170-11 Vereinigung Europas Europaunion
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Geltung ab 01.02.2020; FNA: 170-11 Vereinigung Europas Europaunion
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§ 4 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt.
(2) Das Auswärtige Amt gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 25. Februar 2020 (BGBl. I S. 316) trat das Abkommen am 1. Februar 2020 in Kraft.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 24. Januar 2020 über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft B. v. 25. Februar 2020 BGBl. I S. 316 m.W.v. 1. Februar 2020
Frühere Fassungen von § 4 BrexitÜG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.02.2020 (05.03.2020) | Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 24. Januar 2020 über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft vom 25.02.2020 BGBl. I S. 316 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 BrexitÜG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BrexitÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BrexitÜG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 24. Januar 2020 über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen AtomgemeinschaftB. v. 25.02.2020 BGBl. I S. 316
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