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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2024 aufgehoben

§ 4 - Digitalinfrastrukturfondsgesetz (DIFG)

§ 4 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 4 DIFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 2 Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
aktuell vorher 17.07.2020Artikel 1 Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
vom 14.07.2020 BGBl. I S. 1683
aktuellvor 17.07.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 DIFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DIFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DIFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 DIFG Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung (vom 17.07.2020)
... Bildungsinfrastruktur in Schulen. (4) Einnahmen des Sondervermögens aus § 4 Absatz 1 werden in Höhe von 70 Prozent für die Titelgruppe 01 und in Höhe von 30 Prozent ...
Anlage 1 DIFG Wirtschaftsplan des Sondervermögens Digitale Infrastruktur
...    211 01 Zuweisung aus dem Bundeshaushalt nach § 4 DIFG 2.400.000 359 01 Entnahme aus der Rücklage für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1683
Artikel 1 BeglMaßG Änderung des Digitalinfrastrukturfondsgesetzes
... der kommunalen digitalen Bildungsinfrastruktur in Schulen." 2. Dem § 4 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Der Bund stellt dem Sondervermögen bis ... aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Einnahmen des Sondervermögens aus § 4 Absatz 1 werden in Höhe von 70 Prozent für die Titelgruppe 01 und in Höhe von 30 Prozent ...

Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Artikel 2 HFinG 2024 Änderung des Digitalinfrastrukturfondsgesetzes
... Juli 2020 (BGBl. I S. 1683) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird aufgehoben. 2. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 ...