(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- schwerpunktübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 3.
- weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der Schwerpunkte:
- a)
- Maurerarbeiten,
- b)
- Beton- und Stahlbetonbauarbeiten,
- c)
- Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten oder
- d)
- Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten.
2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) 1Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation,
- 2.
- Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
- 3.
- Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen,
- 4.
- Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- 5.
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen,
- 6.
- Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital,
- 7.
- Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte,
- 8.
- Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen,
- 9.
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
- 10.
- Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
- 11.
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen,
- 12.
- Herstellen von Putzen,
- 13.
- Herstellen von Estrichen,
- 14.
- Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten,
- 15.
- Herstellen von Bauteilen im Trockenbau,
- 16.
- Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen,
- 17.
- Herstellen von Verkehrswegen,
- 18.
- Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen,
- 19.
- Umbauen und Rückbauen von Baukörpern sowie
- 20.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen.
2In den Schwerpunkten nach
§ 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 ist für die Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten Folgendes anzuwenden:
- 1.
- im Schwerpunkt Maurerarbeiten werden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 8 und 11 bis 19 im Zusammenhang mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten desselben Schwerpunkts vermittelt,
- 2.
- im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten werden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 8 und 11 bis 19 im Zusammenhang mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten desselben Schwerpunkts vermittelt,
- 3.
- im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten werden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 8 und 11 bis 19 im Zusammenhang mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten desselben Schwerpunkts vermittelt und
- 4.
- im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten werden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 8 bis 18 im Zusammenhang mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten desselben Schwerpunkts vermittelt.
(3) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt.
(4) In den Schwerpunkten werden in folgenden Berufsbildpositionen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt:
- 1.
- in den Schwerpunkten Maurerarbeiten, Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sowie Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten jeweils in den Berufsbildpositionen
- a)
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton sowie
- b)
- Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
- 2.
- im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten in der Berufsbildposition Umbauen und Rückbauen von Baukörpern.