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§ 4a - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 57 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 85-5 Kindergeld und Erziehungsgeld
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Geltung ab 01.01.2007; FNA: 85-5 Kindergeld und Erziehungsgeld
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§ 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
(2) 1Elterngeld Plus wird nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 und den zusätzlichen Vorgaben der Sätze 2 und 3 ermittelt. 2Das Elterngeld Plus beträgt monatlich höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, das der berechtigten Person zustünde, wenn sie während des Elterngeldbezugs keine Einnahmen im Sinne des § 2 oder des § 3 hätte oder hat. 3Für die Berechnung des Elterngeldes Plus halbieren sich:
- 1.
- der Mindestbetrag für das Elterngeld nach § 2 Absatz 4 Satz 1,
- 2.
- der Mindestbetrag des Geschwisterbonus nach § 2a Absatz 1 Satz 1,
- 3.
- der Mehrlingszuschlag nach § 2a Absatz 4 sowie
- 4.
- die von der Anrechnung freigestellten Elterngeldbeträge nach § 3 Absatz 2.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes G. v. 15. Februar 2021 BGBl. I S. 239 m.W.v. 1. September 2021
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Frühere Fassungen von § 4a BEEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.09.2021 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 15.02.2021 BGBl. I S. 239 |
aktuell vorher | 21.07.2015 (07.09.2015) | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvF 2/13 - (zu den §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes; hier: Betreuungsgeld) vom 24.08.2015 BGBl. I S. 1565 |
aktuell vorher | 01.08.2013 | Artikel 1 Betreuungsgeldgesetz vom 15.02.2013 BGBl. I S. 254 |
aktuell | vor 01.08.2013 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4a BEEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a BEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 BEEG Höhe des Elterngeldes (vom 01.09.2021)
... Basiselterngeld in Anspruch nimmt, und in Lebensmonaten, in denen sie Elterngeld Plus im Sinne des § 4a Absatz 2 in Anspruch nimmt, getrennt zu berechnen. (4) Elterngeld wird mindestens in ...
§ 4 BEEG Bezugsdauer, Anspruchsumfang (vom 01.04.2024)
... zustehen, gelten als Monate, für die dieser Elternteil Basiselterngeld nach § 4a Absatz 1 bezieht. (5) Abweichend von Absatz 3 Satz 1 beträgt der gemeinsame ...
§ 4d BEEG Weitere Berechtigte (vom 01.09.2021)
... §§ 4 bis 4c gelten in den Fällen des § 1 Absatz 3 und 4 entsprechend. Der Bezug von ...
§ 13 BEEG Rechtsweg
... Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der §§ 1 bis 12 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. § 85 Abs. 2 Nr. 2 des ...
§ 22 BEEG Bundesstatistik (vom 01.09.2021)
... 2d, 2e oder § 2f), 3. Höhe und Art des zustehenden Monatsbetrags ( § 4a Absatz 1 und 2 Satz 1 ) ohne die Berücksichtigung der Einnahmen nach § 3, 4. Art und Höhe der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvF 2/13 - (zu den §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes; hier: Betreuungsgeld)
B. v. 24.08.2015 BGBl. I S. 1565
Entscheidung BVerfGE20150721
... Juli 2015 - 1 BvF 2/13 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: §§ 4a bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Einführung ...
Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2325
Artikel 1 EGPlusG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... und noch nicht angegeben werden kann, ob die Beträge nach § 1 Absatz 8 oder nach § 4a Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 überschritten werden, 2. ... 1. Juli 2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die §§ 2 bis 22 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Satz 2 gilt nicht ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
G. v. 15.02.2021 BGBl. I S. 239
Artikel 1 2. BEEGÄndG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... „im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „im Sinne des § 4a Absatz 2" ersetzt. 3. § 2b wird wie folgt geändert: a) ... der Anrechnung freigestellt." 6. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 bis 4d ersetzt: „§ 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang (1) ... zustehen, gelten als Monate, für die dieser Elternteil Basiselterngeld nach § 4a Absatz 1 bezieht. (5) Abweichend von Absatz 3 Satz 1 beträgt der gemeinsame Anspruch der ... folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird. § 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus (1) Basiselterngeld wird allein ... Elterngeld Plus. § 4d Weitere Berechtigte Die §§ 4 bis 4c gelten in den Fällen des § 1 Absatz 3 und 4 entsprechend. Der Bezug von ... wie folgt geändert: aaa) In Nummer 1 werden die Wörter „oder nach § 4a Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8" gestrichen. bbb) In Nummer 2 wird das ... Wörter „§ 4 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „ § 4a Absatz 1 und 2 Satz 1" ersetzt. bb) In Nummer 5 werden die Wörter „§ 4 Absatz 4 ...
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