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§ 4a - Integrationskursverordnung (IntV)
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3370; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-4 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-4 Ausländerrecht
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§ 4a Fahrtkostenerstattung, Kinderbetreuung, kursbegleitende Maßnahmen
(1) 1Das Bundesamt gewährt Teilnahmeberechtigten, die nach § 9 Absatz 2 von der Kostenbeitragspflicht befreit worden sind, bei Bedarf auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten. 2Der Fahrtkostenzuschuss wird in Form einer Pauschale gewährt. 3Der Antrag auf Fahrtkostenzuschuss ist vor Beginn des Kursabschnitts zu stellen, ab dem Teilnahmeberechtigten Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden sollen. 4Das Bundesamt kann in begründeten Fällen von dem in Satz 3 bestimmten Zeitpunkt der Antragstellung Ausnahmen zulassen.
(2) Das Bundesamt kann die Teilnahme am Integrationskurs durch Förderung von Maßnahmen zur Ermöglichung und Sicherstellung einer integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung unterstützen, soweit für betreuungsbedürftige und nicht der Schulpflicht unterliegende Kinder eines Teilnehmers kein anderweitiges örtliches Betreuungsangebot besteht.
(3) 1Das Bundesamt kann kursbegleitende Maßnahmen fördern, die eine Teilnahme am Integrationskurs unterstützen. 2Das Bundesamt kann ferner festlegen, dass eine kursbegleitende Maßnahme in einem Online-Format durchgeführt werden darf.
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung V. v. 12. Januar 2023 BGBl. 2023 I Nr. 16 m.W.v. 1. Februar 2023
Frühere Fassungen von § 4a IntV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.02.2023 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung vom 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16 |
aktuell vorher | 25.06.2017 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung vom 21.06.2017 BGBl. I S. 1875 |
aktuell vorher | 28.10.2015 | Artikel 2 Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24.10.2015 BGBl. I S. 1789 |
aktuell vorher | 01.03.2012 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung vom 20.02.2012 BGBl. I S. 295 |
aktuell | vor 01.03.2012 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4a IntV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a IntV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IntV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1875
Artikel 1 3. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... Juli 2016 (BGBl. I S. 1950) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4a Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das Bundesamt kann die Teilnahme am ...
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
V. v. 24.10.2015 BGBl. I S. 1789
Artikel 2 AsylVfBeschlGV Änderung der Integrationskursverordnung
... I S. 3484, 3899) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4a Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Bundesamt gewährt ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Artikel 1 4. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER" eingefügt. 2. § 4a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 20.02.2012 BGBl. I S. 295; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 1 2. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung (vom 29.01.2013)
... 1. § 4 Absatz 4 wird aufgehoben. 2. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Fahrtkostenerstattung, Kinderbetreuung ... 2. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Fahrtkostenerstattung, Kinderbetreuung (1) Teilnehmern, die nach § 44a Absatz 1 ...
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