§ 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag
(1) Das Ruhegehalt erhöht sich um einen Kindererziehungsergänzungszuschlag, wenn
- 1.
- nach dem 31. Dezember 1991 liegende Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres oder Zeiten der nichterwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes (§ 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- a)
- mit entsprechenden Zeiten für ein anderes Kind zusammentreffen oder
- b)
- mit Zeiten im Beamtenverhältnis, die als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, oder Zeiten nach § 50d Abs. 1 Satz 1 zusammentreffen,
- 2.
- für diese Zeiten kein Anspruch nach § 70 Abs. 3a Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch besteht und
- 3.
- dem Beamten die Zeiten nach § 50a Abs. 3 zuzuordnen sind.
Der Kindererziehungsergänzungszuschlag wird nicht für Zeiten gewährt, für die ein Kindererziehungszuschlag zusteht.
(2) Die Höhe des Kindererziehungsergänzungszuschlags entspricht für jeden angefangenen Monat, in dem die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt waren,
- 1.
- im Fall von Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a dem in § 70 Abs. 3a Satz 2 Buchstabe b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bestimmten Bruchteil des aktuellen Rentenwerts,
- 2.
- im Fall von Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b einem Bruchteil in Höhe von 0,0208 des aktuellen Rentenwerts.
(3) §
50a Abs. 5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass in Satz 1 neben den Kindererziehungszuschlag der Kindererziehungsergänzungszuschlag und eine Leistung nach §
50d Abs. 1 sowie bei der Ermittlung der Höchstgrenze an die Stelle des in Satz 2 genannten Höchstwerts an Entgeltpunkten für jeden Monat der Zeiten nach den §§
50a und
50b der in §
70 Abs. 2 Satz 1 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bestimmte Bruchteil des aktuellen Rentenwerts tritt. §
50a Abs. 6 und 7 gilt entsprechend.
interne Verweise§ 2 BeamtVG Arten der Versorgung (vom 01.01.2020) ... nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3, 9. Leistungen nach den §§ 50a bis 50e, 10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3, 11. ...
§ 69e BeamtVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (vom 22.03.2012) ... 3, 4, 6 und 7, § 22 Abs. 1 Satz 3, § 42 Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 50b , 50d bis 50f, 52, 54 Abs. 1 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 3 bis 7 sowie die §§ 57, 58, ...
Zitat in folgenden NormenAltersgeldgesetz (AltGG)
Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 3 EStG (vom 01.01.2025) ... Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie d) Zuschläge, die nach den §§ 50a bis 50e des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach den §§ 96 bis 100 des ... zu gewähren sind; im Falle des Zusammentreffens von Zeiten für mehrere Kinder nach § 50b des Beamtenversorgungsgesetzes oder § 97 des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach vergleichbaren Regelungen der Länder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes ... in den Ruhestand treten, erhalten vorübergehend Leistungen entsprechend den §§ 50a, 50b und 50d, wenn 1. bis zum Beginn des Ruhestandes die allgemeine Wartezeit für ... 3, 4, 6 und 7, § 22 Abs. 1 Satz 3, § 42 Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 50b , 50d, 50e, 52, 54 Abs. 1 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 3 bis 7 sowie die §§ 61, 62 und ...
Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 06.03.2015 BGBl. I S. 250
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 5 StRAnpG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Buches Sozialgesetzbuch sowie d) Zuschläge, die nach den §§ 50a bis 50e des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach den §§ 70 bis 74 des ... gewähren sind; im Falle des Zusammentreffens von Zeiten für mehrere Kinder nach § 50b des Beamtenversorgungsgesetzes oder § 71 des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach ...
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
Zitate in aufgehobenen TitelnBundessonderzahlungsgesetz (BSZG)
neugefasst durch B. v. 28.02.2005 BGBl. I S. 464; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
§ 4 BSZG Versorgungsbezüge (vom 01.07.2009) ... der Versorgungsbezüge für das Kalenderjahr. Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e des Beamtenversorgungsgesetzes und den §§ 70 bis 74 des ...
Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung (ESZG)
Artikel 14 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 261; aufgehoben durch Artikel 36 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
§ 2 ESZG Versorgungsbezüge ... in der am 11. Februar 2009 geltenden Fassung. Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e des Beamtenversorgungsgesetzes und den §§ 70 bis 74 des ...
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