§ 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
(1) War ein Beamter nach §
3 Satz 1 Nr. 1a des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig, weil er einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig gepflegt hat, erhält er für die Zeit der Pflege einen Pflegezuschlag zum Ruhegehalt. Dies gilt nicht, wenn die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist.
(2) Hat ein Beamter ein ihm nach §
50a Abs. 3 zuzuordnendes pflegebedürftiges Kind nicht erwerbsmäßig gepflegt (§
3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch), erhält er neben dem Pflegezuschlag einen Kinderpflegeergänzungszuschlag. Dieser wird längstens für die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des pflegebedürftigen Kindes und nicht neben einem Kindererziehungsergänzungszuschlag oder einer Leistung nach §
70 Abs. 3a des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gewährt.
(3) Die Höhe des Pflegezuschlags ergibt sich aus der Vervielfältigung der nach §
166 Abs. 2 in Verbindung mit §
70 Abs. 1 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit der Pflege nach Absatz 1 ermittelten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert. Die Höhe des Kinderpflegeergänzungszuschlags ergibt sich aus dem in §
70 Abs. 3a Satz 2 Buchstabe a und Satz 3 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bestimmten Bruchteil des aktuellen Rentenwerts.
(4) §
50a Abs. 5 bis 7 gilt entsprechend. §
50a Abs. 5 gilt bei der Anwendung des Absatzes 2 mit der Maßgabe, dass bei der Ermittlung der Höchstgrenze an die Stelle des in Satz 2 genannten Höchstwerts an Entgeltpunkten für jeden Monat berücksichtigungsfähiger Kinderpflegezeit der in §
70 Abs. 2 Satz 1 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bestimmte Bruchteil des aktuellen Rentenwerts tritt.
interne Verweise§ 2 BeamtVG Arten der Versorgung (vom 01.01.2020) ... nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3, 9. Leistungen nach den §§ 50a bis 50e, 10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3, 11. ...
§ 14 BeamtVG Höhe des Ruhegehalts (vom 01.08.2021) ... soweit sie nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen, und Zeiten nach § 50d sowie Zeiten einer dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem ... soweit sie nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen, und Zeiten nach § 50d sowie Zeiten einer dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem ...
§ 50b BeamtVG Kindererziehungsergänzungszuschlag ... die als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, oder Zeiten nach § 50d Abs. 1 Satz 1 zusammentreffen, 2. für diese Zeiten kein Anspruch nach § 70 ... Kindererziehungszuschlag der Kindererziehungsergänzungszuschlag und eine Leistung nach § 50d Abs. 1 sowie bei der Ermittlung der Höchstgrenze an die Stelle des in Satz 2 genannten ...
§ 69e BeamtVG Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (vom 22.03.2012) ... 3, 4, 6 und 7, § 22 Abs. 1 Satz 3, § 42 Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 50b, 50d bis 50f, 52, 54 Abs. 1 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 3 bis 7 sowie die §§ 57, 58, 61, 62 ...
Zitat in folgenden NormenAltersgeldgesetz (AltGG)
Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 3 EStG (vom 01.01.2025) ... Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie d) Zuschläge, die nach den §§ 50a bis 50e des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach den §§ 96 bis 100 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes ... soweit sie nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen, und Zeiten nach § 50d sowie Zeiten einer dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem ... soweit sie nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen, und Zeiten nach § 50d sowie Zeiten einer dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem ... treten, erhalten vorübergehend Leistungen entsprechend den §§ 50a, 50b und 50d , wenn 1. bis zum Beginn des Ruhestandes die allgemeine Wartezeit für eine Rente ... 3, 4, 6 und 7, § 22 Abs. 1 Satz 3, § 42 Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 50b, 50d , 50e, 52, 54 Abs. 1 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 3 bis 7 sowie die §§ 61, 62 und 85 ...
Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 06.03.2015 BGBl. I S. 250
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
Zitate in aufgehobenen TitelnBundessonderzahlungsgesetz (BSZG)
neugefasst durch B. v. 28.02.2005 BGBl. I S. 464; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
§ 4 BSZG Versorgungsbezüge (vom 01.07.2009) ... der Versorgungsbezüge für das Kalenderjahr. Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e des Beamtenversorgungsgesetzes und den §§ 70 bis 74 des ...
Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung (ESZG)
Artikel 14 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 261; aufgehoben durch Artikel 36 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
§ 2 ESZG Versorgungsbezüge ... in der am 11. Februar 2009 geltenden Fassung. Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e des Beamtenversorgungsgesetzes und den §§ 70 bis 74 des ...
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