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§ 55 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Geltung ab 14.02.2009, abweichend siehe § 57; FNA: 2030-7-3-1 Beamte
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Geltung ab 14.02.2009, abweichend siehe § 57; FNA: 2030-7-3-1 Beamte
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§ 55 Übergangsregelung zu § 27
Auf Beamtinnen und Beamte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die Voraussetzungen des § 27 Absatz 1 Nummer 1 und 2 erfüllen, ist § 27 Absatz 1 Nummer 3 bis zum 31. Dezember 2019 mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle der letzten zwei Beurteilungen eine Anlassbeurteilung erstellt werden kann.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung V. v. 15. August 2016 BGBl. I S. 1981 m.W.v. 23. August 2016
Frühere Fassungen von § 55 BLV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.08.2016 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vom 15.08.2016 BGBl. I S. 1981 |
aktuell vorher | 26.02.2013 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vom 20.02.2013 BGBl. I S. 316 |
aktuell | vor 26.02.2013 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 55 BLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 55 BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 316
Artikel 1 1. BLVÄndV Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
... ist § 29 in seiner bis dahin geltenden Fassung anzuwenden." 12. In § 55 Absatz 1 werden die Wörter „§ 27 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4" durch die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
V. v. 15.08.2016 BGBl. I S. 1981
Artikel 1 2. BLVÄndV Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 55 wie folgt gefasst: „§ 55 Übergangsregelung zu § 27". ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 55 wie folgt gefasst: „§ 55 Übergangsregelung zu § 27". 2. § 13 wird wie folgt ... die Angabe „2015" durch die Angabe „2018" ersetzt. 12. § 55 wird wie folgt gefasst: „§ 55 Übergangsregelung zu § 27 ... ersetzt. 12. § 55 wird wie folgt gefasst: „§ 55 Übergangsregelung zu § 27 Auf Beamtinnen und Beamte, die zum Zeitpunkt des ...
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