§ 57 Rechtsmittel
1Entscheidungen in Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen sind nicht anfechtbar.
2Dies gilt nicht in Verfahren nach §
151 Nummer 6 und 7 und auch nicht, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs auf Grund mündlicher Erörterung
- 1.
- über die elterliche Sorge für ein Kind,
- 2.
- über die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil,
- 3.
- über einen Antrag auf Verbleiben eines Kindes bei einer Pflege- oder Bezugsperson,
- 4.
- über einen Antrag nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes oder
- 5.
- in einer Ehewohnungssache über einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung
entschieden hat.
Frühere Fassungen von § 57 FamFG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 55 FamFG Aussetzung der Vollstreckung (vom 05.08.2009) ... In den Fällen des § 54 kann das Gericht, im Fall des § 57 das Rechtsmittelgericht, die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung aussetzen oder ...
Zitat in folgenden NormenDigitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Artikel 1 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
G. v. 27.01.1877 RGBl. S. 77; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 30a EGGVG (vom 04.07.2015) ... über das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 66 des Gerichtskostengesetzes, nach § 57 des Gesetzes über Kosten in Familiensachen, nach § 81 des Gerichts- und ...
Verschollenheitsgesetz
G. v. 15.01.1951 BGBl. I S. 63; zuletzt geändert durch Artikel 182 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 35 VerschG (vom 01.09.2009) ... der Zustellung beginnenden Frist von zwei Wochen einzulegen. Die §§ 17 bis 19 und 49 bis 57 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Grundbuchordnung
neugefasst durch B. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1114; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
§ 150 GBO (vom 01.03.2025) ... nicht zu prüfen. 5. Neben diesem Gesetz sind die Vorschriften der §§ 2 bis 85 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/57_FamFG.htm Schlagworte: Familienverfahrensgesetz