§ 58 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 58 BWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenBundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV)
V. v. 03.09.1975 BGBl. I S. 2459; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.04.1999 BGBl. I S. 749 (teilweise verfassungswidrig gemäß B. v. 13.03.2009 BGBl. I S. 525)
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... 45 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl". c) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: § 58 (weggefallen)". d) Die Angabe zu Anlage ... die Briefwahl". c) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: § 58 (weggefallen)". d) Die Angabe zu Anlage 10 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 ... Spalte" eingefügt. c) In Absatz 6 Satz 1 Nr. 3 wird die Angabe (§ 58 )" gestrichen. 14. § 58 wird aufgehoben. 15. § 61 Abs. 8 wird ... In Absatz 6 Satz 1 Nr. 3 wird die Angabe (§ 58)" gestrichen. 14. § 58 wird aufgehoben. 15. § 61 Abs. 8 wird wie folgt gefasst: (8) Die ...
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