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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.03.2022 aufgehoben
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§ 5 - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
V. v. 25.06.2021 BAnz AT 28.06.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906
Geltung ab 01.07.2021 bis 19.03.2022; FNA: 805-3-18 Arbeitsschutz
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Geltung ab 01.07.2021 bis 19.03.2022; FNA: 805-3-18 Arbeitsschutz
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§ 5 Schutzimpfungen
(1) 1Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. 2Der Arbeitgeber hat die Betriebsärzte und die überbetrieblichen Dienste von Betriebsärzten, die Schutzimpfungen aus Gründen des Bevölkerungsschutzes im Betrieb durchführen, organisatorisch und personell zu unterstützen.
(2) Die Beschäftigten sind im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei der Erkrankung an der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung V. v. 6. September 2021 BAnz AT 09.09.2021 V1 m.W.v. 10. September 2021
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Frühere Fassungen von § 5 Corona-ArbSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 10.09.2021 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 06.09.2021 BAnz AT 09.09.2021 V1 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 Corona-ArbSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 Corona-ArbSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Corona-ArbSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 Corona-ArbSchV Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (vom 24.11.2021)
... 2021 geschlossene Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten nach § 5 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
V. v. 06.09.2021 BAnz AT 09.09.2021 V1
Artikel 1 1. Corona-ArbSchVÄndV Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
... durch die Angabe „24. November" ersetzt. 4. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt: „§ 5 Schutzimpfungen (1) Der Arbeitgeber hat ... ersetzt. 4. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt: „ § 5 Schutzimpfungen (1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, ... die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren." 5. Der bisherige § 5 wird § 6 und in Satz 2 wird die Angabe „10. September 2021" durch die Angabe ...
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Artikel 13 EpiLageAufhG Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
... 2021 geschlossene Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten nach § 5 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. ...
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