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§ 5 - Einheitenverordnung (EinhV)
V. v. 13.12.1985 BGBl. I S. 2272; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Geltung ab 01.01.1986; FNA: 7141-6-1-7 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Geltung ab 01.01.1986; FNA: 7141-6-1-7 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 5 Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Einheiten- und Zeitgesetzes handelt, wer entgegen § 3 andere als die gesetzlichen Einheiten zusätzlich verwendet.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung V. v. 25. September 2009 BGBl. I S. 3169 m.W.v. 3. Oktober 2009
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Frühere Fassungen von § 5 EinhV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 03.10.2009 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung vom 25.09.2009 BGBl. I S. 3169 |
aktuell vorher | 12.07.2008 | Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung vom 03.07.2008 BGBl. I S. 1185 |
aktuell | vor 12.07.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 EinhV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EinhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EinhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung
V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Artikel 1 3. EinhVÄndV
... wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist." 4. In § 5 wird die Angabe „Satz 1" gestrichen und nach dem Wort „Einheiten" das Wort ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 5 MeßEinhGuaÄndG Änderung der Einheitenverordnung
... durch die Wörter des Einheiten- und Zeitgesetzes" ersetzt. 3. In § 5 wird die Angabe § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über Einheiten im ...
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