§ 5 - Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)

V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 842 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Geltung ab 22.04.2016, abweichend siehe § 30; FNA: 7631-11-12 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 5 Formulare für Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung


§ 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

Pensionsfonds haben ihre Bilanzen und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen gegenüber der Aufsichtsbehörde wie folgt aufzustellen:

1.
die Bilanzen nach Formular F.800.01 und

2.
die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen für das gesamte Pensionsfondsgeschäft nach Formular F.810.01.


Text in der Fassung des Artikels 3 Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 414 m.W.v. 17. Dezember 2024

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Frühere Fassungen von § 5 PFAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2024Artikel 3 Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
vom 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 5 PFAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 PFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PFAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 PFAV Interner jährlicher Bericht
...  1. Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen gemäß den §§ 5 bis 7, 2. formgebundene Erläuterungen gemäß den §§ 8 und 9 ...
§ 7 PFAV Fristen für die Einreichung der Formulare (vom 17.12.2024)
... Die Formulare F.800.01 und F.810.01 gemäß den §§ 5 und 6 sind der Aufsichtsbehörde spätestens fünf Monate nach Ende des ...
Anlage 2 PFAV (zu § 12 Absatz 2 und 3) Anwendung der Formulare (vom 17.12.2024)
...  Fundstelle Staaten Herkunft des PFG § 5 Nr. 2 das gesamte PFG Herkunft 00 § 6 Abs. 1 Nr. 1 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Artikel 3 7. VAGVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Formulare für Bilanz und ... geändert: a) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Formulare für Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung". b) Die Angabe zu ... das Wort „vorzulegen" durch das Wort „einzureichen" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...


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