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§ 5 - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3 Sozialgesetzbuch
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§ 5 Leistungsgruppen



Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:

1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

3.
unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,

4.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung und

5.
Leistungen zur sozialen Teilhabe.

 
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Zitierungen von § 5 SGB IX

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SGB IX verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IX selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 SGB IX Rehabilitationsträger (vom 01.01.2024)
... können sein: 1. die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3 , 2. die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nummer 2 und ... § 5 Nummer 1 und 3, 2. die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nummer 2 und 3 , 3. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen nach § ... Buches die für diese zuständigen Unfallversicherungsträger für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 5 , 4. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen nach § ... bis 5, 4. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 3 , der Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und ... 5 Nummer 1 bis 3, der Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3 , 5. die Träger der Sozialen Entschädigung für Leistungen nach § 5 ... 1 und 3, 5. die Träger der Sozialen Entschädigung für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 5 , 6. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen nach § 5 ... 1 bis 5, 6. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen nach § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie 7. die Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen nach § 5 ... 1, 2, 4 und 5 sowie 7. die Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen nach § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5 . (2) Die Rehabilitationsträger nehmen ihre Aufgaben selbständig und ...
§ 41 SGB IX Teilhabeverfahrensbericht
... Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe differenziert nach Leistungsgruppen im Sinne von § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5, 2. die Anzahl der Weiterleitungen nach § 14 Absatz 1 Satz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 43 SVReformG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... Entschädigung und der Träger der Soldatenentschädigung für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 5". 2. § 16 Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) ...