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§ 5 - Wohngeldverordnung (WoGV)
neugefasst durch B v. 19.10.2001 BGBl. I S. 2722; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 314
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 8601-1-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 8601-1-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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§ 5 Nicht feststehende Betriebskosten
Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches G. v. 24. September 2008 BGBl. I S. 1856 m.W.v. 1. Januar 2009
Frühere Fassungen von § 5 WoGV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 24.09.2008 BGBl. I S. 1856 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 WoGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 WoGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WoGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 WoGV Miete (vom 01.01.2016)
... in § 9 Absatz 2 des Wohngeldgesetzes genannten Kosten und Vergütungen abzusetzen. § 5 bleibt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
Artikel 3 WoGG-NG Änderung der Wohngeldverordnung
... und Mieterdarlehen § 4 Sach- und Dienstleistungen des Mieters § 5 Nicht feststehende Betriebskosten § 6 Außer Betracht bleibende Kosten, ... 5. § 1a wird aufgehoben. 6. In § 2 Abs. 1 wird die Angabe von § 5 Abs. 1" durch die Angabe des § 9 Abs. 1" ersetzt. 7. In § 3 ... In § 4 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort so" gestrichen. 9. In § 5 werden die Wörter Antrag auf Mietzuschuss" durch das Wort ... wie folgt geändert: aa) Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Angabe § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2" durch die Angabe § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2" und das Wort ... Wort Prozent" ersetzt. 11. In § 7 Abs. 1 wird die Angabe § 5 Abs. 3 Satz 1" durch die Angabe § 9 Abs. 3 Satz 1" ersetzt. 12. ...
Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Artikel 2 WoGRefG Änderung der Wohngeldverordnung
... in § 9 Absatz 2 des Wohngeldgesetzes genannten Kosten und Vergütungen abzusetzen. § 5 bleibt unberührt." 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) ...
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