§ 5a Aufgaben und Gliederung der Generalzolldirektion
(1)
1Unbeschadet des
§ 4 Absatz 2 und 3 leitet die Generalzolldirektion bundesweit die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung.
2Sie übt die Dienst- und Fachaufsicht über die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter aus.
3Sie wertet die ihr nach
§ 138j Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelten Daten über grenzüberschreitende Steuergestaltungen aus, unterrichtet nach
§ 138j Absatz 2 der Abgabenordnung das Bundesministerium der Finanzen über die Ergebnisse der Auswertung und stellt dem zuständigen Hauptzollamt die zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens und des Bußgeldverfahrens erforderlichen Informationen zur Verfügung.
4Außerdem nimmt die Generalzolldirektion die ihr sonst übertragenen Aufgaben wahr.
(3) 1Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Direktionen und der anderen Organisationseinheiten bestimmt das Bundesministerium der Finanzen. 2Aufgaben des Zollfahndungsdienstes werden durch das Zollkriminalamt wahrgenommen.
Frühere Fassungen von § 5a FVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Anordnung zur Änderung der BMF-Soldatenversorgungs-ZuständigkeitsanordnungA. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 31
Zitat in folgenden NormenSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2875
Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit"
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 ZollVNeuOrgG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes ... anderer" eingefügt. 4. Nach § 5 werden die folgenden §§ 5a und 5b eingefügt: „§ 5a Aufgaben und Gliederung der ... § 5 werden die folgenden §§ 5a und 5b eingefügt: „§ 5a Aufgaben und Gliederung der Generalzolldirektion (1) Unbeschadet des § 4 Absatz 2 ...
Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 399
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/5a_FVG.htm