§ 5a Zulassung durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(2) Der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bestätigt die Teilnahmeberechtigung schriftlich und vermerkt in dieser, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs nach einem Kooperationsplan gemäß
§ 15 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, sowie den Zeitpunkt des Erlöschens der Teilnahmeberechtigung.
Frühere Fassungen von § 5a IntV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 7 IntV Anmeldung zum Integrationskurs (vom 07.12.2024) ... den Fällen des Satz 1 oder 2 leiten die zuständigen Stellen gemäß den §§ 5a und 6 Teilnahmeberechtigte zum Bundesamt zum Zwecke der Sicherstellung eines zeitnahen Kursbeginns ... die zuständigen Stellen dazu auffordert. Mit der Bestätigung nach § 5, § 5a oder § 6 teilt die zuständige Stelle den Teilnahmeberechtigten zugleich den Termin ...
§ 8 IntV Datenverarbeitung (vom 07.12.2024) ... seiner gesetzlichen Koordinierungs- und Durchführungsaufgaben die Daten nach den §§ 5a , 6 Absatz 1 oder Absatz 2 sowie Angaben zum Aufenthaltstitel und zum Herkunftsland. Auf ... Asylbewerberleistungsgesetz übermittelt das Bundesamt die Daten nach § 5 Absatz 3, den §§ 5a sowie 6 Absatz 1 oder Absatz 2 zur Feststellung, ob eine andere zuständige Stelle eine ... Jahren zu löschen. (7) Das Bundesamt darf die nach den §§ 5, 5a , 6, 7, 8 und 17 gespeicherten Daten zu Integrationskursteilnehmern verarbeiten und nutzen, soweit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 11 BürgerGG Änderung der Integrationskursverordnung ... die Wörter „oder Satz 3" gestrichen. 2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Zulassung durch den Träger der Grundsicherung ... 2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „ § 5a Zulassung durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (1) Der ... 1 werden die Wörter „§ 6 Absatz 1 oder 2" durch die Wörter „den §§ 5a , 6 Absatz 1 oder Absatz 2" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter ... 3 sowie § 6 Absatz 1 oder 2" durch die Wörter „nach § 5 Absatz 3, den §§ 5a sowie 6 Absatz 1 oder Absatz 2" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt ... die Angabe „§§ 5, 6, 7, 8 und 17" durch die Angabe „§§ 5, 5a , 6, 7, 8 und 17" ersetzt. 5. Dem § 14 Absatz 6 werden die folgenden ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 03.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 393
Artikel 1 5. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung ... 2. § 5 Absatz 5 wird aufgehoben. 3. In § 5a Absatz 1 werden die Wörter „einen Ausländer" durch die Wörter „eine ... § 6" durch die Wörter „die zuständigen Stellen gemäß den §§ 5a und 6" ersetzt. b) In Satz 5 wird nach der Angabe „§ 5" ein Komma ... b) In Satz 5 wird nach der Angabe „§ 5" ein Komma und die Angabe „ § 5a " eingefügt. 6. In § 8 Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „§ 5 ...
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