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§ 5a - Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" (NSGSylV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3423 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 397
Geltung ab 28.09.2017; FNA: 791-9-6 Naturschutz
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Geltung ab 28.09.2017; FNA: 791-9-6 Naturschutz
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§ 5a Schutzzweck des Bereiches III
(1) Zu den im Bereich III des Naturschutzgebietes verfolgten Schutzzwecken gehören die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
- 1.
- der im Bereich vorkommenden Arten nach Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG
- a)
- Sterntaucher (Gavia stellata, EU-Code A001) und
- b)
- Prachttaucher (Gavia arctica, EU-Code A002) sowie
- 2.
- des Bereiches in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser, Durchzugs- und Rastgebiet für die genannten Arten.
(2) Zum Schutz der Lebensräume und zur Sicherung des Überlebens und der Vermehrung der in Absatz 1 Nummer 1 aufgeführten Vogelarten sowie zum Schutz des Bereiches III in seinen in Absatz 1 Nummer 2 genannten Funktionen gilt § 5 Absatz 2 entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" V. v. 4. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 397 m.W.v. 10. Dezember 2024
Frühere Fassungen von § 5a NSGSylV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 10.12.2024 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" vom 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 397 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5a NSGSylV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a NSGSylV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NSGSylV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 NSGSylV Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen (vom 10.12.2024)
... Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit dem Schutzzweck nach den §§ 4 bis 5a zu prüfen. (2) Projekte im Sinne des Absatzes 1 sind zulässig, wenn sie nach ... zu erheblichen Beeinträchtigungen der für den Schutzzweck nach den §§ 4 bis 5a maßgeblichen Bestandteile des Gebietes führen können oder die Anforderungen nach ... mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, den Schutzzweck nach den §§ 4 bis 5a erheblich zu beeinträchtigen, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. (5) ... mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, den Schutzzweck nach den §§ 4 bis 5a erheblich zu beeinträchtigen, und die 1. die Errichtung oder die wesentliche ...
§ 8 NSGSylV Ausnahmen und Befreiungen (vom 10.12.2024)
... zu erheblichen Beeinträchtigungen der für den Schutzzweck nach den §§ 4 bis 5a maßgeblichen Bestandteile des Gebietes führen kann. (2) Von den Verboten des ...
§ 9 NSGSylV Bewirtschaftungsplan (vom 10.12.2024)
... Die zur Erreichung des Schutzzwecks nach den §§ 4 bis 5a notwendigen Maßnahmen einschließlich der erforderlichen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht"
V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 397
Artikel 1 NSGSylVÄndV Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht"
... durch die Angabe „1 : 300.000" ersetzt. 3. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Schutzzweck des Bereiches III (1) Zu den ... ersetzt. 3. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „ § 5a Schutzzweck des Bereiches III (1) Zu den im Bereich III des Naturschutzgebietes ...
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