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§ 61a - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3 Sozialgesetzbuch
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§ 61a Budget für Ausbildung
(1) Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach § 57 oder § 58 haben und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Ausbildungsgang nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42r der Handwerksordnung angeboten wird, erhalten mit Abschluss des Vertrages über dieses Ausbildungsverhältnis als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Budget für Ausbildung.
(2) 1Das Budget für Ausbildung umfasst
- 1.
- die Erstattung der angemessenen Ausbildungsvergütung einschließlich des Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und des Beitrags zur Unfallversicherung nach Maßgabe des Siebten Buches,
- 2.
- die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie
- 3.
- die erforderlichen Fahrkosten.
(3) 1Das Budget für Ausbildung wird erbracht, solange es erforderlich ist, längstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. 2Zeiten eines Budgets für Ausbildung werden auf die Dauer des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches in Werkstätten für behinderte Menschen nach § 57 Absatz 2 und 3 angerechnet, sofern der Mensch mit Behinderungen in der Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter seine berufliche Bildung in derselben Fachrichtung fortsetzt.
(4) Die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung kann von mehreren Leistungsberechtigten gemeinsam in Anspruch genommen werden.
(5) 1Die Bundesagentur für Arbeit soll den Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz im Sinne von Absatz 1 unterstützen. 2Dies umfasst im Fall des Absatzes 2 Satz 2 auch die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts G. v. 6. Juni 2023 BGBl. 2023 I Nr. 146 m.W.v. 14. Juni 2023
Frühere Fassungen von § 61a SGB IX
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.06.2023 | Artikel 1 Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vom 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146 |
aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 7 Teilhabestärkungsgesetz vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1387 |
aktuell vorher | 01.01.2020 | Artikel 2 Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 BGBl. I S. 2135 |
aktuell | vor 01.01.2020 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 61a SGB IX
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61a SGB IX verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB IX selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 111 SGB IX Leistungen zur Beschäftigung (vom 01.01.2022)
... nach § 61 sowie 4. Leistungen für ein Budget für Ausbildung nach § 61a . (2) Leistungen nach Absatz 1 umfassen auch Gegenstände und Hilfsmittel, ...
§ 123 SGB IX Allgemeine Grundsätze (vom 14.06.2023)
... sind 1. private und öffentliche Arbeitgeber gemäß § 61 oder § 61a sowie 2. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, in denen der schulische Teil der ... Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, in denen der schulische Teil der Ausbildung nach § 61a Absatz 2 Satz 2 erfolgen kann. (4) Besteht eine schriftliche Vereinbarung, so ist der ...
Zitat in folgenden Normen
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 35 SGB VII Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vom 01.01.2020)
... Budget für Arbeit nach § 61 des Neunten Buches sowie als Budget für Ausbildung nach § 61a des Neunten Buches . Das Budget für Ausbildung wird nur für die Erstausbildung erbracht. ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 117 SGB III Grundsatz (vom 01.01.2022)
... für behinderte Menschen oder anderen Leistungsanbietern nach den §§ 57, 60, 61a und 62 des Neunten Buches ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 41 SGB XII Leistungsberechtigte (vom 01.07.2021)
... 2. in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung ( § 61a des Neunten Buches ) erhalten. (4) Keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Kapitel hat, wer in den ...
Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 195
§ 63 SGB XIV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vom 01.01.2024)
... Arbeit nach § 61 des Neunten Buches und 6. ein Budget für Ausbildung nach § 61a des Neunten Buches . (2) Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen zudem Leistungen zum Betrieb, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Angehörigen-Entlastungsgesetz
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2135
Artikel 2 AEntlG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... b) Nach der Angabe zu § 61 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 61a Budget für Ausbildung". 2. § 32 wird wie folgt geändert: ... Personalschlüssel angewendet werden." 4. Nach § 61 wird folgender § 61a eingefügt: „§ 61a Budget für Ausbildung (1) Menschen ... 4. Nach § 61 wird folgender § 61a eingefügt: „ § 61a Budget für Ausbildung (1) Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen ...
Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 10 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch
... Folgende Nummer 6 wird angefügt: „6. ein Budget für Ausbildung nach § 61a des Neunten Buches ." 8. § 64 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird ...
Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Artikel 1 InklArbFG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... solche Leistungen als medizinische Leistung erbracht werden können,". 3. In § 61a Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „Satz 4" durch die Angabe „Satz 2" ersetzt. 4. In ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 26 BVG (vom 01.01.2020)
... nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie als Budget für Ausbildung nach § 61a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch . (2) Bei Unterbringung von Beschädigten in einer Einrichtung der beruflichen ...
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