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§ 62 - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
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Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
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§ 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute
(1) 1Die Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf ein Institut liegen vor, wenn
- 1.
- das Institut in seinem Bestand gefährdet ist,
- 2.
- die Durchführung einer Abwicklungsmaßnahme zur Erreichung eines oder mehrerer Abwicklungsziele erforderlich und verhältnismäßig ist und wenn dies bei einer Liquidation des Instituts im Wege eines regulären Insolvenzverfahrens nicht im selben Umfang der Fall wäre und
- 3.
- die Bestandsgefährdung sich innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht ebenso sicher durch andere Maßnahmen als durch Abwicklungsmaßnahmen beseitigen lässt, wobei als andere Maßnahmen in Betracht kommen:
- a)
- Maßnahmen des privaten Sektors einschließlich Maßnahmen eines institutsbezogenen Sicherungssystems,
- b)
- Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, insbesondere Maßnahmen des frühzeitigen Eingreifens gemäß den §§ 36 bis 38 oder Maßnahmen gemäß den §§ 45 bis 46 des Kreditwesengesetzes oder
- c)
- Herabschreibung oder Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4.
- 1.
- die vorhergehende Anwendung von Maßnahmen frühzeitigen Eingreifens gemäß den §§ 36 bis 38,
- 2.
- die vorhergehende Anwendung von Maßnahmen gemäß den §§ 45 bis 46 des Kreditwesengesetzes oder
- 3.
- die Herabschreibung oder Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß § 65 Absatz 4.
(2) 1Die Aufsichtsbehörde stellt nach Anhörung der Abwicklungsbehörde oder die Abwicklungsbehörde stellt nach Anhörung der Aufsichtsbehörde die Bestandsgefährdung des Instituts fest. 2Zu diesem Zweck stellen sich die Abwicklungsbehörde und die Aufsichtsbehörde auf Anforderung gegenseitig unverzüglich alle Informationen zur Verfügung, die für diese Feststellung erforderlich sind.
Text in der Fassung des Artikels 10 Kreditzweitmarktförderungsgesetz G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 411 m.W.v. 30. Dezember 2023
Frühere Fassungen von § 62 SAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.12.2023 | Artikel 10 Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411 |
aktuell vorher | 28.12.2020 | Artikel 5 Risikoreduzierungsgesetz (RiG) vom 09.12.2020 BGBl. I S. 2773 |
aktuell vorher | 06.11.2015 | Artikel 1 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864 |
aktuell | vor 06.11.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 62 SAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SAG Begriffsbestimmungen (vom 30.12.2023)
... die Abwicklung eines Instituts oder gruppenangehörigen Unternehmens nach Maßgabe von § 62 oder § 64, die Anwendung eines Abwicklungsinstruments oder die Ausübung einer ...
§ 36 SAG Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... erforderlich ist, um zu verhindern, dass die Abwicklungsvoraussetzungen im Sinne von § 62 eintreten. Der Beschluss der Hauptversammlung zu einer entsprechenden ...
§ 53 SAG Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (vom 28.12.2020)
... Aufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit auch gemäß den §§ 62 bis 64, 77 Absatz 6 eine Bewertung vornehmen, ob die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 ... den §§ 62 bis 64, 77 Absatz 6 eine Bewertung vornehmen, ob die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vorliegen. (2) Die Abwicklungsbehörden und die Aufsichtsbehörden informieren ...
§ 54 SAG Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung (vom 28.12.2020)
... dem hinsichtlich der Abwicklungseinheit eine alternative Maßnahme der Privatwirtschaft nach § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b durchgeführt wurde, durch die Kapitalinstrumente und andere Verbindlichkeiten ...
§ 64 SAG Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften (vom 30.12.2023)
... konsolidierter Basis beaufsichtigten übergeordneten Unternehmens ist, liegen vor, wenn die in § 62 Absatz 1 genannten Voraussetzungen sowohl in Bezug auf das Finanzinstitut als auch in Bezug auf das ... als auch in Bezug auf das übergeordnete Unternehmen erfüllt sind. § 62 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Die Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf eine ... Mitgliedstaat oder eine gemischte EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaft liegen vor, wenn die in § 62 Absatz 1 genannten Voraussetzungen in Bezug auf eine der vorgenannten Holdinggesellschaften erfüllt ... für eine in Absatz 2 genannte Holdinggesellschaft anordnen, wenn 1. die in § 62 Absatz 1 genannten Voraussetzungen in Bezug auf ein Tochterunternehmen oder mehrere Tochterunternehmen ... sind, ergreifen, wenn diese Abwicklungsgruppe als Ganzes die Voraussetzungen nach § 62 Absatz 1 ...
§ 65 SAG Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten (vom 28.12.2020)
... nach Maßgabe des § 66 feststellen, dass in Bezug auf die Gruppe die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 vorliegen; 2. von einem inländischen Mutterunternehmen ausgegeben werden und die ... wenn die Abwicklungsbehörde feststellt, dass in Bezug auf die Gruppe die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 vorliegen; 3. von einem Institut ausgegeben werden, wenn diesem eine ... ausgegeben werden, wenn die Abwicklungsbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 vorliegen. (2) Für die Zwecke von Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 liegt die ...
§ 66 SAG Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen (vom 28.12.2020)
... Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der in § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 genannten Voraussetzungen, sofern die Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente ...
§ 66a SAG Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung (vom 28.12.2020)
... wenn 1. das Institut oder das gruppenangehörige Unternehmen gemäß § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in seinem Bestand gefährdet ist; 2. es keine sofort verfügbaren ... 2. es keine sofort verfügbaren Maßnahmen des privaten Sektors im Sinne des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a gibt, mit denen sich die Bestandsgefährdung des Instituts oder gruppenangehörigen ... zu verhindern; und 4. die Anordnung erforderlich ist, a) um zu den in § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 vorgesehenen Feststellungen zu gelangen, b) um zu entscheiden, welche ... dabei insbesondere, ob möglicherweise infolge der Feststellung gemäß § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Instituts oder gruppenangehörigen ...
§ 89 SAG Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente (vom 28.12.2020)
... oder einem gruppenangehörigen Unternehmen die Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 vor, so hat die Abwicklungsbehörde nach Maßgabe der nachfolgenden ...
§ 90 SAG Instrument der Gläubigerbeteiligung (vom 28.12.2020)
... oder einem gruppenangehörigen Unternehmen die Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 vor, so kann die Abwicklungsbehörde nach Maßgabe der nachfolgenden ...
§ 93 SAG Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten (vom 29.12.2016)
... (2) Die Abwicklungsbehörde ist bei Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen des § 62 Absatz 1 befugt, Derivateverträge zum Zweck der Anwendung des Instruments der ...
§ 107 SAG Übertragung
... Liegen die Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 vor, kann die Abwicklungsbehörde nach Maßgabe der §§ 108 bis ...
§ 108 SAG Mehrfache Anwendung
... die Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 vor, können das Instrument der Unternehmensveräußerung, das ...
§ 138 SAG Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung (vom 30.12.2023)
... hierüber. Sind neben der Bestandsgefährdung auch die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erfüllt, informieren die Aufsichtsbehörde und die Abwicklungsbehörde ...
§ 161 SAG Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
... gruppenangehöriges Unternehmen, das Mitglied einer Gruppe ist, die Voraussetzungen des § 62 oder § 64 erfüllt, und ist dieses Institut oder gruppenangehörige Unternehmen kein ... dass das betreffende Institut oder gruppenangehörige Unternehmen Voraussetzungen des § 62 oder § 64 erfüllt, und 2. Angaben zu den Abwicklungsmaßnahmen oder zu ...
§ 162 SAG Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
... Insolvenzmaßnahmen nicht erwarten lassen, dass die Voraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 in Bezug auf ein Institut oder Unternehmen der Gruppe in einem anderen ...
§ 163 SAG Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
... die ihr mitgeteilten Maßnahmen nicht erwarten lassen, dass die Voraussetzungen des § 62 oder § 64 in Bezug auf ein Institut oder Unternehmen der Gruppe in einem weiteren ... und Insolvenzmaßnahmen erwarten lassen, dass die Voraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 in Bezug auf ein Institut oder Unternehmen der Gruppe in einem anderen ...
§ 166 SAG Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
... Unternehmen, welches gleichzeitig ein EU-Mutterunternehmen ist, die Voraussetzungen des § 62 oder des § 64 erfüllt, übermittelt sie unverzüglich die in § 161 ... im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 wahrscheinlich ist, dass die Voraussetzungen des § 62 oder § 64 in Bezug auf ein Unternehmen der Gruppe in einem der anderen Mitgliedstaaten ... in anderen Mitgliedstaaten ein oder mehrere Tochterunternehmen die Voraussetzungen des § 62 oder § 64 erfüllen oder 4. Abwicklungsmaßnahmen oder sonstige ...
Zitat in folgenden Normen
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)
Artikel 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 786; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 15 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
§ 49 EinSiG Stützungsmaßnahmen anerkannter institutsbezogener Sicherungssysteme
... 2. die Abwicklungsanstalt keine Abwicklungsmaßnahme gemäß § 62 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes getroffen hat, 3. die Kosten dieser ... dass die Voraussetzungen für eine Abwicklungsmaßnahme gemäß § 62 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes erfüllt sind, werden die in Absatz 1 genannten ...
Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung (MaSanV)
V. v. 12.03.2020 BGBl. I S. 644; zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 3 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
§ 9 MaSanV Belastungsanalyse
... S. 1; L 101 vom 18.4.2015, S. 62) oder nach § 63 Absatz 1 oder § 64 in Verbindung mit § 62 Absatz 1 Nummer 1 oder § 63 Absatz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes führen könnte. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 1 AbwMechG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... Abwicklungsbehörde oder der Restrukturierungsfonds" ersetzt. 19. In § 62 Absatz 1 Nummer 2 werden nach den Wörtern „ist und" die Wörter „wenn dies bei einer ...
FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 3 FMSANeuOG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... erforderlich ist, um zu verhindern, dass die Abwicklungsvoraussetzungen im Sinne von § 62 eintreten. Der Beschluss der Hauptversammlung zu einer entsprechenden Änderung ...
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Artikel 1 CCP-RR-UG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... (1) Die Abwicklungsbehörde kann bei Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen nach § 62 alle zur Erreichung der Abwicklungsziele erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere kann ... (1) Liegen bei einer zentralen Gegenpartei die Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 62 vor, kann die Abwicklungsbehörde mit dem Instrument der Vertragsbeendigung ein ausgeglichenes ...
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 10 KrZwMGEG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... durch das Wort „Wertpapierinstitute" ersetzt. 22. In § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a wird das Wort „Institutssicherungssystems" durch die Wörter ... durch die Wörter „Sind neben der Bestandsgefährdung auch die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erfüllt," ersetzt. bbb) Die Nummern 1 und 3 werden aufgehoben. ...
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 5 RiG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... Aufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit auch gemäß den §§ 62 bis 64, 77 Absatz 6 eine Bewertung vornehmen, ob die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 ... den §§ 62 bis 64, 77 Absatz 6 eine Bewertung vornehmen, ob die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vorliegen. (2) Die Abwicklungsbehörden und die Aufsichtsbehörden informieren ... dem hinsichtlich der Abwicklungseinheit eine alternative Maßnahme der Privatwirtschaft nach § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b durchgeführt wurde, durch die Kapitalinstrumente und andere Verbindlichkeiten ... des Unternehmens und Wahrscheinlichkeit, dass es in absehbarer Zeit die Voraussetzung nach § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erfüllen wird; 3. Aussicht, dass das Unternehmen in der Lage sein wird, innerhalb ... des Absatzes 2 des gruppenangehörigen Unternehmens mit Sitz im Inland." 28. § 62 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf ein ... Mitgliedstaat oder eine gemischte EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaft liegen vor, wenn die in § 62 Absatz 1 genannten Voraussetzungen in Bezug auf eine der vorgenannten Holdinggesellschaften erfüllt ... für eine in Absatz 2 genannte Holdinggesellschaft anordnen, wenn 1. die in § 62 Absatz 1 genannten Voraussetzungen in Bezug auf ein Tochterunternehmen oder mehrere Tochterunternehmen ... sind, ergreifen, wenn diese Abwicklungsgruppe als Ganzes die Voraussetzungen nach § 62 Absatz 1 erfüllt." 30. § 65 wird wie folgt gefasst: „§ 65 ... nach Maßgabe des § 66 feststellen, dass in Bezug auf die Gruppe die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 vorliegen; 2. von einem inländischen Mutterunternehmen ausgegeben werden und die ... wenn die Abwicklungsbehörde feststellt, dass in Bezug auf die Gruppe die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 vorliegen; 3. von einem Institut ausgegeben werden, wenn diesem eine ... ausgegeben werden, wenn die Abwicklungsbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 vorliegen. (2) Für die Zwecke von Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 liegt die ... Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der in § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 genannten Voraussetzungen, sofern die Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente ... wenn 1. das Institut oder das gruppenangehörige Unternehmen gemäß § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in seinem Bestand gefährdet ist; 2. es keine sofort verfügbaren ... 2. es keine sofort verfügbaren Maßnahmen des privaten Sektors im Sinne des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a gibt, mit denen sich die Bestandsgefährdung des Instituts oder gruppenangehörigen ... zu verhindern; und 4. die Anordnung erforderlich ist, a) um zu den in § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 vorgesehenen Feststellungen zu gelangen, b) um zu entscheiden, welche ... dabei insbesondere, ob möglicherweise infolge der Feststellung gemäß § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Instituts oder gruppenangehörigen ... oder einem gruppenangehörigen Unternehmen die Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 vor, so hat die Abwicklungsbehörde nach Maßgabe der nachfolgenden ...
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