§ 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
(1) bis (4) (aufgehoben)
(5) Institute dürfen personenbezogene Daten, die sie vor dem 1. Januar 2007 erhoben haben, nach Maßgabe des
§ 10 Absatz 2 verarbeiten.
(6) (aufgehoben)
(7)
§ 2 Abs. 8a ist bis längstens zum 31. Dezember 2014 anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 64h KWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 2 KWG Ausnahmen (vom 01.01.2025) ... 2 bis 5 sowie der Artikel 430a und 430b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten, vorbehaltlich des § 64h Absatz 7 , nicht für die Institute, deren Haupttätigkeit ausschließlich im Betreiben von ...
Zitat in folgenden NormenPrüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Zitate in ÄnderungsvorschriftenCRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 3 FRUG Änderung des Kreditwesengesetzes ... Zahlungsverkehr". 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 64h folgende Angabe angefügt: § 64i Übergangsvorschriften zum ... Satz 5" durch die Angabe § 25a Abs. 1 Satz 8" ersetzt. 20a. § 64h Abs. 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird nach dem Wort dass" ... nach § 10a Abs. 6 Satz 10 abgezogen werden." 21. Nach § 64h wird folgender § 64i angefügt: § 64i Übergangsvorschriften ...
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Artikel 1 2. BKRUG Änderung des Kreditwesengesetzes ... „(8a) Die Anforderungen der §§ 10 und 26a gelten, vorbehaltlich des § 64h Absatz 7, nicht für die Institute, deren Haupttätigkeit ausschließlich im ... b) In Absatz 5 wird die Angabe „und 7" gestrichen. 43. In § 64h Absatz 6 und 7 wird jeweils die Angabe „31. Dezember 2010" durch die Angabe „31. ...
Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 BKRUG Änderung des Kreditwesengesetzes ... Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu ... (8a) Die Anforderungen des § 10 gelten, vorbehaltlich des § 64h Abs. 7, nicht für Institute, deren Haupttätigkeit ausschließlich im Betreiben von ... gelten die Bestandteile, die den nach § 10 anerkannten Bestandteilen entsprechen. § 64h Abs. 3 und 4 bleibt unberührt. Wendet das übergeordnete Unternehmen einer ... werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben. 63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt: § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung ... 63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt: § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Zitate in aufgehobenen TitelnPrüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793; aufgehoben durch § 72 V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930
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