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§ 6 - Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 39 (Nr. 2); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe § 60; FNA: 2124-26-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe § 60; FNA: 2124-26-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 6 Praxiseinsätze in Krankenhäusern
§ 6 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) 1Jede studierende Person absolviert Praxiseinsätze in Krankenhäusern nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Hebammengesetzes. 2In den Praxiseinsätzen, die in Stationen, Abteilungen oder sonstigen Einrichtungen der Krankenhäuser stattfinden, werden den studierenden Personen Kompetenzen im Kompetenzbereich I der Anlage 1 vermittelt. 3Es finden folgende Praxiseinsätze statt:
- 1.
- zu den Kompetenzbereichen I.1 „Schwangerschaft" und I.2 „Geburt" und
- 2.
- zum Kompetenzbereich I.3 „Wochenbett und Stillzeit".
(2) Praxiseinsätze in Krankenhäusern nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Hebammengesetzes dienen außerdem dazu, dass die studierende Person einen Einblick in die folgenden medizinischen Fachgebiete erhält:
- 1.
- Neonatologie und
- 2.
- Gynäkologie, insbesondere gynäkologische Diagnostik und gynäkologische Operationen.
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Zitierungen von § 6 HebStPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 HebStPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HebStPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 HebStPrV Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze
... Die Praxiseinsätze nach den §§ 6 und 7 werden so festgelegt, dass sie mindestens den Vorgaben in Anlage 2 entsprechen. ...
§ 9 HebStPrV Praxisplan
... verantwortliche Praxiseinrichtung die Vorgaben des modularen Curriculums der Hochschule sowie die §§ 6 bis ...
§ 10 HebStPrV Qualifikation der Praxisanleitung
... (3) Abweichend von Absatz 1 kann die Praxisanleitung in den Praxiseinsätzen nach § 6 Absatz 2 von jeder Person durchgeführt werden, die zur entsprechenden Kompetenzvermittlung ...
Anlage 2 HebStPrV (zu § 8 Absatz 1) Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
... aus Anlage 1 oder medizinisches Fachgebiet Stunden § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Krankenhaus I.1 „Schwangerschaft" und I.2 „Geburt" ... und I.2 „Geburt" 1280 § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Krankenhaus I.3 „Wochenbett und Stillzeit" 280 ... „Wochenbett und Stillzeit" 280 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Krankenhaus Neonatologie 80 § 6 Absatz 2 ... 6 Absatz 2 Nummer 1 Krankenhaus Neonatologie 80 § 6 Absatz 2 Nummer 2 Krankenhaus Gynäkologie, insbesondere Diagnostik und Operationen ...
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