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§ 6 - Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 39 (Nr. 2); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe § 60; FNA: 2124-26-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe § 60; FNA: 2124-26-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 6 Praxiseinsätze in Krankenhäusern
§ 6 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) 1Jede studierende Person absolviert Praxiseinsätze in Krankenhäusern nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Hebammengesetzes. 2In den Praxiseinsätzen, die in Stationen, Abteilungen oder sonstigen Einrichtungen der Krankenhäuser stattfinden, werden den studierenden Personen Kompetenzen im Kompetenzbereich I der Anlage 1 vermittelt. 3Es finden folgende Praxiseinsätze statt:
- 1.
- zu den Kompetenzbereichen I.1 „Schwangerschaft" und I.2 „Geburt" und
- 2.
- zum Kompetenzbereich I.3 „Wochenbett und Stillzeit".
(2) Praxiseinsätze in Krankenhäusern nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Hebammengesetzes dienen außerdem dazu, dass die studierende Person einen Einblick in die folgenden medizinischen Fachgebiete erhält:
- 1.
- Neonatologie und
- 2.
- Gynäkologie, insbesondere gynäkologische Diagnostik und gynäkologische Operationen.
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Zitierungen von § 6 HebStPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 HebStPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HebStPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7a HebStPrV Praxiseinsätze in klinischen und außerklinischen Einrichtungen im Ausland (vom 26.11.2024)
... Ein Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 kann ganz oder teilweise außerhalb des Geltungsbereichs des Hebammengesetzes ... § 11 Absatz 3 Satz 2 des Hebammengesetzes angerechnet, wenn er zu einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 gleichwertig ist. Der Umfang der Anrechnung darf nicht mehr als 480 ... werden. (2) Ein Praxiseinsatz im Ausland ist gleichwertig zu einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7, wenn 1. er sich nicht wesentlich von einem Praxiseinsatz nach § 6 ... § 6 oder § 7, wenn 1. er sich nicht wesentlich von einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 unterscheidet, 2. die Einrichtung des Praxiseinsatzes die Anforderungen ...
§ 8 HebStPrV Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze (vom 26.11.2024)
... Die Praxiseinsätze nach den §§ 6 bis 7a werden so festgelegt, dass sie mindestens den Vorgaben in Anlage 2 entsprechen. ...
§ 9 HebStPrV Praxisplan
... verantwortliche Praxiseinrichtung die Vorgaben des modularen Curriculums der Hochschule sowie die §§ 6 bis ...
§ 10 HebStPrV Qualifikation der Praxisanleitung (vom 26.11.2024)
... (3) Abweichend von Absatz 1 kann die Praxisanleitung in den Praxiseinsätzen nach § 6 Absatz 2 von jeder Person durchgeführt werden, die zur entsprechenden Kompetenzvermittlung ...
Anlage 2 HebStPrV (zu § 8 Absatz 1) Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
... aus Anlage 1 oder medizinisches Fachgebiet Stunden § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Krankenhaus I.1 „Schwangerschaft" und I.2 „Geburt" ... und I.2 „Geburt" 1280 § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Krankenhaus I.3 „Wochenbett und Stillzeit" 280 ... „Wochenbett und Stillzeit" 280 § 6 Absatz 2 Nummer 1 Krankenhaus Neonatologie 80 § 6 Absatz 2 ... 6 Absatz 2 Nummer 1 Krankenhaus Neonatologie 80 § 6 Absatz 2 Nummer 2 Krankenhaus Gynäkologie, insbesondere Diagnostik und Operationen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 5 ZApprOuaÄndV Änderung der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
... und außerklinischen Einrichtungen im Ausland (1) Ein Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 kann ganz oder teilweise außerhalb des Geltungsbereichs des Hebammengesetzes ... § 11 Absatz 3 Satz 2 des Hebammengesetzes angerechnet, wenn er zu einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 gleichwertig ist. Der Umfang der Anrechnung darf nicht mehr als 480 Stunden ... werden. (2) Ein Praxiseinsatz im Ausland ist gleichwertig zu einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7, wenn 1. er sich nicht wesentlich von einem Praxiseinsatz nach § 6 ... § 6 oder § 7, wenn 1. er sich nicht wesentlich von einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 unterscheidet, 2. die Einrichtung des Praxiseinsatzes die Anforderungen ... um die entsprechende Dauer." 4. In § 8 Absatz 1 wird die Angabe „ §§ 6 und 7" durch die Angabe „§§ 6 bis 7a" ersetzt. 5. Dem § ... In § 8 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 6 und 7" durch die Angabe „ §§ 6 bis 7a" ersetzt. 5. Dem § 10 wird folgender Absatz 4 angefügt: ...
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