Tools:
Update via:
§ 70b - Gewerbeordnung (GewO k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
|
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
|
§ 70b (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften G. v. 17. Juli 2009 BGBl. I S. 2091 m.W.v. 28. Dezember 2009
Anzeige
Frühere Fassungen von § 70b Gewerbeordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 28.12.2009 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2091 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 70b Gewerbeordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70b GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 60b GewO Volksfest
... § 68a Satz 1 erster Halbsatz und Satz 2, § 69 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 69a bis 71a finden entsprechende Anwendung; jedoch bleiben die §§ 55 bis 60a und 60c bis 61a ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz über den Ladenschluss
neugefasst durch B. v. 02.06.2003 BGBl. I S. 744; zuletzt geändert durch Artikel 430 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 19 LadSchlG Marktverkehr
... werden. (3) Im Übrigen bleibt es bei den Vorschriften der §§ 64 bis 71a der Gewerbeordnung, insbesondere bei den auf Grund des § 69 Abs. 1 Satz 1 der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2091
Artikel 1 DlRLUG Änderung der Gewerbeordnung
... gefasst: „§ 42 (weggefallen)". h) Die Angabe zu § 70b wird wie folgt gefasst: „§ 70b (weggefallen)". 2. § 4 ... h) Die Angabe zu § 70b wird wie folgt gefasst: „§ 70b (weggefallen)". 2. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 ... „Absatzes 2" durch die Angabe „Absatzes 1" ersetzt. 16. § 70b wird aufgehoben. 17. In § 144 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe h werden nach der Angabe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/70b_GewO.htm