Tools:
Update via:
§ 73 - Patentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1967; FNA: 424-5-1 Gemeinsame Rechtsvorschriften
|
Geltung ab 01.01.1967; FNA: 424-5-1 Gemeinsame Rechtsvorschriften
|
§ 73 Aufgaben des Präsidenten
(1) Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich.
(2) 1Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Kammer. 2Er führt die Beschlüsse des Vorstands und der Kammerversammlung aus.
(3) Der Präsident führt in den Sitzungen des Vorstands und in der Kammerversammlung den Vorsitz.
(4) Dem Präsidenten können durch die Satzung sowie durch die Geschäftsordnungen des Vorstands und der Kammer weitere Aufgaben übertragen werden.
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe G. v. 12. Mai 2017 BGBl. I S. 1121 m.W.v. 18. Mai 2017
Anzeige
Frühere Fassungen von § 73 PAO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 18.05.2017 | Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.05.2017 BGBl. I S. 1121 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 73 PAO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PAO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung
... das Komma und das Wort „Bewerber" gestrichen. 38. § 73 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 werden jeweils die ...
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
... zur Verschwiegenheit § 72 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands § 73 Aufgaben des Präsidenten § 74 Berichte über die Tätigkeit der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/73_PAO.htm