§ 73a Begriffsbestimmungen
(1) Inländisch im Sinne des
§ 50a Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes sind solche Personenvereinigungen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes haben.
- 1.
- des Designgesetzes,
- 2.
- des Patentgesetzes,
- 3.
- des Gebrauchsmustergesetzes oder
- 4.
- des Markengesetzes
geschützt sind.
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interne Verweise § 84 EStDV 2000 Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... I S. 1266) ist erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2014 anzuwenden. (3i) Die §§ 73a , 73c, 73d Abs. 1 sowie die §§ 73e und 73f Satz 1 in der Fassung des Artikels 2 des ... für die der Steuerabzug nach dem 31. Dezember 2014 angeordnet worden ist. § 73a Absatz 3 in der am 30. Dezember 2014 geltenden Fassung ist erstmals ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 2 JStG 2009 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ... § 50a Abs. 1 und 7 des Gesetzes (§ 50a Abs. 5 des Gesetzes)". 2. § 73a wird wie folgt gefasst: „§ 73a Begriffsbestimmungen (1) ... 5 des Gesetzes)". 2. § 73a wird wie folgt gefasst: „§ 73a Begriffsbestimmungen (1) Inländisch im Sinne des § 50a Abs. 1 Nr. 4 des ... 7. § 84 Abs. 3h wird wie folgt gefasst: „(3h) Die §§ 73a , 73c, 73d Abs. 1 sowie die §§ 73e und 73f Satz 1 in der Fassung des Artikels 2 des ...
Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
V. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2392
Artikel 3 StRAnpV Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ... (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 73a Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Gewerbliche Schutzrechte im Sinne des ... 2. Dem § 84 Absatz 3h wird folgender Satz angefügt: „§ 73a Absatz 3 in der am 30. Dezember 2014 geltenden Fassung ist erstmals ab dem 1. Januar 2014 ...
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