§ 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz
Amtsbezeichnungen, die mit dem Inkrafttreten des
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes wegfallen, werden weitergeführt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenZweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
G. v. 23.05.1975 BGBl. I S. 1173; zuletzt geändert durch Artikel 77 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Artikel IX 2. BesVNG Übergangsvorschriften (vom 27.06.2020) ... 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger (1) § 74 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt für Versorgungsempfänger mit Wohnsitz in Berlin ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ... 44". p) Die Angabe zu § 72a wird gestrichen. q) Die Angabe zu § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zu den ... gestrichen. q) Die Angabe zu § 74 wird wie folgt gefasst: „ § 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das ... wurden, weiterhin anzuwenden." 43. § 72a wird aufgehoben. 44. § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zu den Änderungen ... § 72a wird aufgehoben. 44. § 74 wird wie folgt gefasst: „ § 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das ...
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ... ermächtigt," ersetzt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. 54. § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag ... Satz 2 wird aufgehoben. 54. § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder Der ...
Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
G. v. 14.11.2011 BGBl. I S. 2219
Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 1 BBeamtGewG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (vom 22.03.2012) ... werden. Die neue Stufenfestsetzung gilt ab dem 1. März 2012." 18. § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zum ... März 2012." 18. § 74 wird wie folgt gefasst: „§ 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag Beamten, Richtern und Soldaten, die eine ...
Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Gewährung einer örtlichen Prämie
V. v. 29.01.1991 BGBl. I S. 167, 636; aufgehoben durch Artikel 33 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Eingangsformel ÖrtlPräV ... Grund des § 74 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1989 (BGBl. ...
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