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§ 77 - Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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§ 77 Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land
(1) Der Landeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Kreiswahlausschüsse und stellt danach die endgültigen Wahlergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen des Landes (§ 76 Absatz 2) nach dem Muster der Anlage 30 zum Wahlergebnis des Landes zusammen.
(2) 1Nach Berichterstattung durch den Landeswahlleiter ermittelt der Landeswahlausschuss das Zweitstimmenergebnis im Land und stellt fest
- 1.
- die Zahl der Wahlberechtigten,
- 2.
- die Zahl der Wähler,
- 3.
- die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
- 4.
- die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen,
- 5.
- im Falle des § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes die Zahlen der für die Sitzverteilung zu berücksichtigenden Zweitstimmen der einzelnen Landeslisten (bereinigte Zahlen) und
- 6.
- welche Bewerber vorläufig als gewählt festzustellen sind.
(3) Im Anschluss an die Feststellung gibt der Landeswahlleiter das Wahlergebnis mit den in Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Angaben mündlich bekannt.
(3a) Der Landeswahlleiter benachrichtigt die vorläufig als gewählt festgestellten Bewerber und weist sie auf das Erfordernis der abschließenden Feststellung ihrer Wahl durch den Bundeswahlausschuss hin sowie darauf, dass sie nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses durch den Bundeswahlleiter nach § 42 Absatz 3 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag mit Eröffnung der ersten Sitzung nach der Wahl erlangen und eine Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft gegenüber dem Landeswahlleiter erfolgen muss.
(4) 1Die Niederschrift über die Sitzung (§ 5 Abs. 7) ist nach dem Muster der Anlage 33 zu fertigen. 2§ 76 Abs. 6 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Der Landeswahlleiter übersendet dem Bundeswahlleiter eine Ausfertigung der Niederschrift mit der Feststellung des Zweitstimmenergebnisses, der vorläufig als gewählt festgestellten Bewerber sowie eine Zusammenstellung der Wahlergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen des Landes (Absatz 1).
Text in der Fassung des Artikels 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung V. v. 12. September 2024 BGBl. 2024 I Nr. 283 m.W.v. 18. September 2024
Frühere Fassungen von § 77 BWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.09.2024 | Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283 |
aktuell vorher | 11.12.2008 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378 |
aktuell | vor 11.12.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 77 BWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 79 BWO Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse (vom 18.09.2024)
... Wahlergebnis für das Land mit den in § 76 Abs. 2 Satz 1 unter den Nummern 3 und 5 und in § 77 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Angaben, gegliedert nach Wahlkreisen, und den Namen der im Land gewählten ...
Anlage 30 BWO (zu §§ 72 Abs. 3, 75 Abs. 6, 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1, § 78 Abs. 4) (vom 18.09.2024)
Anlage 33 BWO (zu § 77 Abs. 4) (vom 18.09.2024)
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... dd) In der Angabe zu Anlage 30 (zu § 72 Abs. 3, § 75 Abs. 6, § 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1 , § 78 Abs. 4) wird die Angabe „§ 72 Abs. 3, § 75 Abs. 6, § 76 Abs. 1 und ... 78 Abs. 4) wird die Angabe „§ 72 Abs. 3, § 75 Abs. 6, § 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1 , § 78 Abs. 4" durch die Wörter „§ 72 Absatz 3, § 75 Absatz 6, ... durch die Wörter „§ 72 Absatz 3, § 75 Absatz 6, § 76 Absatz 1 und 6, § 77 Absatz 1 , § 78 Absatz 4" ersetzt. ee) In der Angabe zu Anlage 31 (zu § 75 Abs. ... Angabe „§ 76 Absatz 6" ersetzt. gg) In der Angabe zu Anlage 33 (zu § 77 Abs. 4 ) wird die Angabe „§ 77 Abs. 4" durch die Angabe „§ 77 Absatz 4" ... ersetzt. gg) In der Angabe zu Anlage 33 (zu § 77 Abs. 4) wird die Angabe „ § 77 Abs. 4" durch die Angabe „§ 77 Absatz 4" ersetzt. 2. In § 1 ... 33 (zu § 77 Abs. 4) wird die Angabe „§ 77 Abs. 4" durch die Angabe „ § 77 Absatz 4" ersetzt. 2. In § 1 Satz 2 werden die Wörter „Innern, ... e) Absatz 7 wird aufgehoben. f) Absatz 9 wird aufgehoben. 31. § 77 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 76 Abs. 2 ... 67. In Anlage 30 (zu § 72 Abs. 3, § 75 Absatz 6, § 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1 , § 78 Abs. 4) werden in Fußnote 2 die Wörter „§ 6 Absatz 1 Satz 2" ... die aus Anhang 13 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 70. Die Anlage 33 (zu § 77 Abs. 4 ) wird wie folgt geändert: a) Nach Punkt 2 wird Unterpunkt 2.1 wie folgt ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... betroffenen Kreiswahlleitern und Landeswahlleitern im Hinblick auf § 76 Absatz 4 und § 77 Absatz 2 Nummer 5 auf schnellstem Wege mit und ermittelt die Zahlen nach den geänderten ... durch das Wort „Wahlkabinen". 44. Die Anlage 33 (zu § 77 Absatz 4) wird wie folgt geändert: a) Der erste Kasten in Nummer 1 enthält ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 43 Abs. 1 Satz 1, § 44 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 4, § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, § 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, Satz 3 und 4 sowie Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und ...
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