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§ 79a - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 860-8 Sozialgesetzbuch
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§ 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe



1Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 zu erfüllen, haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für

1.
die Gewährung und Erbringung von Leistungen,

2.
die Erfüllung anderer Aufgaben,

3.
den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a,

4.
die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. 2Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die inklusive Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung und die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen sowie die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und in Familienpflege und ihren Schutz vor Gewalt. 3Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe orientieren sich dabei an den fachlichen Empfehlungen der nach § 85 Absatz 2 zuständigen Behörden und an bereits angewandten Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung.



 
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Frühere Fassungen von § 79a SGB VIII

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.06.2021Artikel 1 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 2 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 2975
aktuellvor 01.01.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 79a SGB VIII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79a SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37b SGB VIII Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege (vom 10.06.2021)
... Pflegeverhältnisses ein nach Maßgabe fachlicher Handlungsleitlinien gemäß § 79a Satz 2 entwickeltes Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor ...
§ 74 SGB VIII Förderung der freien Jugendhilfe (vom 01.01.2012)
... und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a gewährleistet, 2. die Gewähr für eine zweckentsprechende und ...
§ 78b SGB VIII Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts (vom 10.06.2021)
...  abgeschlossen worden sind; dazu zählen auch die Qualitätsmerkmale nach § 79a Satz 2 . (2) Die Vereinbarungen sind mit den Trägern abzuschließen, die ...
§ 79 SGB VIII Gesamtverantwortung, Grundausstattung (vom 10.06.2021)
... werden; 3. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von § 79a erfolgt. Von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln haben sie ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2975
Artikel 2 BKiSchG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
...  e) Nach der Angabe zu § 79 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe". f) Die Angabe zu ... und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a gewährleistet,". 20. § 79 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... 2. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von § 79a erfolgt. Von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln haben sie einen ... Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden." 21. Nach § 79 wird folgender § 79a eingefügt: „§ 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und ... 21. Nach § 79 wird folgender § 79a eingefügt: „ § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Um die Aufgaben der Kinder- ...

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... Pflegeverhältnisses ein nach Maßgabe fachlicher Handlungsleitlinien gemäß § 79a Satz 2 entwickeltes Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor ... ersetzt und werden die Wörter „dazu zählen auch die Qualitätsmerkmale nach § 79a Satz 2 ." angefügt. b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Personalausstattung ist ein Verfahren zur Personalbemessung zu nutzen." 52. In § 79a Satz 2 werden nach dem Wort „für" die Wörter „die inklusive Ausrichtung der ...