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§ 7 - Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV)
Artikel 1 V. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 986 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 01.07.2022; FNA: 9232-19 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 01.07.2022; FNA: 9232-19 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 7 Festlegung eines Betriebsbereichs durch Genehmigung
§ 7 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion dürfen im öffentlichen Straßenraum nur in einem nach Absatz 2 festgelegten und genehmigten Betriebsbereich im Sinne des § 1d Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes betrieben werden.
(2) 1Die Festlegung eines Betriebsbereichs für ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion erfolgt durch den Halter des Kraftfahrzeugs. 2Der nach Satz 1 festgelegte Betriebsbereich bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
(3) Die Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs kann gemeinsam für mehrere baugleiche Fahrzeuge erteilt werden, sofern jeweils eine entsprechende Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion nach den vorstehenden Vorschriften vorliegt.
(4) 1Die Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte anderer erteilt. 2Die Genehmigung gewährt keinen Anspruch darauf, dass der Betriebsbereich verfügbar ist oder sich die Voraussetzungen, die der Genehmigung des Betriebsbereichs zu Grunde lagen, nicht verändern.
Zitierungen von § 7 AFGBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 AFGBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AFGBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 AFGBV Widerruf und Ruhen der Betriebserlaubnis; Widerruf und Ruhen der Genehmigung der nachträglichen Aktivierung automatisierter oder autonomer Fahrfunktionen
... Über den Widerruf einer Betriebserlaubnis unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt die nach § 7 Absatz 2 Satz 2 für die Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs zuständige Behörde, sofern ...
§ 9 AFGBV Genehmigungserteilung; Kontrollen
... Die Genehmigung nach § 7 Absatz 2 Satz 2 wird erteilt, wenn 1. eine Betriebserlaubnis für ein Kraftfahrzeug mit autonomer ... 4. sonstige öffentliche Belange, etwa des Immissionsschutzes der Genehmigung nach § 7 nicht entgegenstehen. Bei der Feststellung der Geeignetheit des ... betroffenen Gebietskörperschaft, sofern diese nicht die zuständige Behörde nach § 7 Absatz 2 Satz 2 ist. Erstreckt sich ein Betriebsbereich über eine Landesgrenze hinweg, so ...
§ 13 AFGBV Anforderungen an den Halter
... b) bezüglich der zuständigen Behörde für deren Aufgabenerfüllung nach § 7 Absatz 2 Satz 2 und § 10 Absatz 1. (2) Der Halter hat sicherzustellen, dass bei der ... sind; zur Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit sind im Rahmen des Verfahrens nach den §§ 7 und 8 Absatz 2 jeweils ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sowie, bei ...
§ 14 AFGBV Anforderungen an die Technische Aufsicht
... der Zuverlässigkeit im Sinne des Satzes 2 Nummer 4 sind im Rahmen des Verfahrens nach den §§ 7 und 8 Absatz 2 jeweils ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, eine Auskunft ...
§ 17 AFGBV Ordnungswidrigkeiten
... oder nicht rechtzeitig bereitstellt, 3. entgegen § 6 Absatz 5 Nummer 2, § 7 Absatz 1 oder § 10 Absatz 5 Nummer 2 ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion betreibt, ...
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