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§ 7 - Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG)

Artikel 1 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1751 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 71
Geltung ab 01.01.2022, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 7402-3 Außenhandelsstatistik
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§ 7 Erhebungsmerkmale



(1) Die Erhebungsmerkmale der Außenhandelsstatistik sind

1.
Bezugszeitraum,

2.
Verkehrsrichtung,

3.
Warennummer,

4.
Warenbezeichnung,

5.
Ursprungsbundesland,

6.
Bestimmungsbundesland,

7.
Ursprungsland,

8.
Bestimmungsland,

9.
Versendungsland,

10.
Statistischer Wert,

11.
Menge der Ware,

12.
Art des Geschäfts,

13.
Verkehrszweig an der Grenze.

(2) Für die Intrahandelsstatistik werden zusätzlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:

1.
Rechnungsbetrag,

2.
bei Versendungen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Bestimmungsland.

(3) Für die Extrahandelsstatistik werden zusätzlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:

1.
Kodierung des Zollverfahrens,

2.
Rechnungswährung,

3.
Gesamtbetrag der Rechnung,

4.
bei der Einfuhr: in Rechnung gestellter Positionsbetrag,

5.
Präferenzbehandlung bei der Einfuhr, sofern diese von den Zollbehörden gewährt wurde,

6.
Verkehrszweig im Inland,

7.
Angabe, ob die Ware in Containern befördert wird,

8.
Mitgliedstaat, in dem sich die Ware zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren befindet,

9.
endgültiges Bestimmungsland,

10.
tatsächliches Ausfuhrland,

11.
Statistisches Verfahren,

12.
Ort der Ware,

13.
Lieferbedingung.





 

Frühere Fassungen von § 7 AHStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025 (05.03.2025)Artikel 1 Außenhandelsstatistikänderungsgesetz (AHStatG-ÄndG)
vom 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 71

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 AHStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 AHStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AHStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 AHStatG Anmeldestellen (vom 01.01.2025)
... Zollbehörden übermitteln dem Statistischen Bundesamt die Einzelangaben nach den §§ 7 und 8 zu den in Absatz 3 genannten Warenverkehren. Wird durch die Zollbehörden zum ... Zeitpunkt der Anmeldung festgestellt, dass Angaben in Zollanmeldungen zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 falsch waren, übermitteln die Zollbehörden an das Statistische Bundesamt die ...
§ 12 AHStatG Übermittlung von Daten und Informationen durch Behörden (vom 01.01.2025)
... dem Statistischen Bundesamt ergänzend zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen nach den §§ 7 und 8 weitere Daten, die geeignet sind, die Auskunftspflicht nach § 9 festzustellen oder die ... 9 festzustellen oder die Angaben der auskunftspflichtigen Personen zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 zu überprüfen. Die nach Satz 1 zu übermittelnden Daten werden in ... Korrekturen zu bereits an das Statistische Bundesamt übermittelte Merkmalen nach § 7 oder § 8 einer Zollanmeldung vorgenommen, übermitteln sie diese Korrekturen an das ... Luftfahrtbundesamt übermitteln dem Statistischen Bundesamt Daten zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 sowie zum Bestehen der Auskunftspflicht und zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ...
§ 15 AHStatG Datenübermittlungen durch das Statistische Bundesamt
... übermittelten Angaben zu Warenverkehren im Extrahandel zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 an die zuständigen statistischen Stellen der Mitgliedstaaten der Europäischen ... über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter die Angaben nach § 7 Absatz 1 Nummer 4 zur Warenbezeichnung an die fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden ...
§ 16 AHStatG Datenaustausch mit der Deutschen Bundesbank
... über Veredelungsdienstleistungen zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen nach den §§ 7 und 8 erhält. (3) Das Statistische Bundesamt übermittelt der Deutschen ... von Veredelungsverkehren erhobenen Einzelangaben zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen nach den §§ 7 und 8. (4) Einzelangaben, die nach Absatz 1 und 3 an die Deutsche Bundesbank ...
§ 18 AHStatG Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2025)
...  14. die Übermittlung von Daten zusätzlich zu den Erhebungsmerkmalen nach § 7 und den Hilfsmerkmalen nach § 8 durch die Zollverwaltung an das Statistische Bundesamt zur ... zur Überprüfung der Angaben der auskunftspflichtigen Personen zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8, 15. die Aufnahme zusätzlicher Angaben in das Verzeichnis aller am ...
 
Zitat in folgenden Normen

Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2580; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
§ 2 AHStatDV Datenübermittlung der Zollbehörden (vom 01.01.2025)
... und zur Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale nach den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes zusätzlich zu den Merkmalen nach den ... 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes zusätzlich zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes abhängig von der Verkehrsrichtung Daten aus den ...
§ 24 AHStatDV Strom und Erdgas
... Erdgaslieferungen schließen, müssen diese Lieferungen mit den Angaben zu allen in den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes genannten Merkmalen anmelden. Das ... Bundesamt kann auf die Anmeldungen nach Satz 2 verzichten, wenn Angaben zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes in anderen geeigneten Quellen vorliegen.  ...
§ 26 AHStatDV Warenverkehre mit Abfällen (vom 01.01.2025)
... mit Abfällen ohne Wert sind wie folgt anzumelden: 1. mit Angaben zu allen in den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes genannten Merkmalen, 2. mit der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Außenhandelsstatistikänderungsgesetz (AHStatG-ÄndG)
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 71
Artikel 1 AHStatG-ÄndG Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes
... oder in die aktive Veredelung überführt" ersetzt. 3. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter ...