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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.11.2024

§ 7 - Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProITFPrV)

V. v. 24.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 295
Geltung ab 01.11.2024; FNA: 806-22-6-83 Berufliche Bildung

§ 7 Prüfungsteil „IT-Projekt"



Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt" findet im Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes" nach § 18 statt.



 

Zitierungen von § 7 BAProITFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BAProITFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAProITFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BAProITFPrV Inhalt und Gliederung der Prüfung
... nach § 6, 4. Prüfungsteil „IT-Projekt" nach § 7 ...