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§ 7 - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 11. Februar 2011 GebOSt

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft; gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. Februar 2011.

 
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