§ 7 Sofortige Vollziehbarkeit
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen der Bundesanstalt einschließlich der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln auf Grundlage von
§ 5 Absatz 5a und 15, der
§§ 6,
14,
15,
16,
19 Absatz 2 und 3,
§§ 39,
40,
41,
42,
44 Absatz 5,
§ 68 Absatz 7,
§ 113 Absatz 2 und 3,
§ 311 Absatz 1 und 3 Satz 1 Nummer 1,
§ 314 Absatz 1 und 2,
§ 329 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe c und
§ 330 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe c haben keine aufschiebende Wirkung.
(2) Ergreift die Bundesanstalt gemäß den
§§ 5,
11 Absatz 4 oder 6,
§ 311 Absatz 1 und 3 Satz 1 Nummer 1,
§ 314,
§ 316 Absatz 3 Satz 2 auch in Verbindung mit
§ 320 Absatz 2 oder
§ 330 Absatz 4, oder gemäß
§ 321 Absatz 3 Satz 2 auch in Verbindung mit
§ 322 Absatz 4,
§ 325 Absatz 2,
§ 326 Absatz 3 oder
§ 329 Absatz 4 zum Schutz der Anleger Maßnahmen, einschließlich einer Untersagung des Vertriebs von Anteilen oder Aktien an AIF, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes vertrieben werden, haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Maßnahmen einschließlich der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln ebenfalls keine aufschiebende Wirkung.
Frühere Fassungen von § 7 KAGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 2 KAGB Ausnahmebestimmungen (vom 16.08.2021) ... Auf eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft sind nur 1. die §§ 1 bis 17, 42, 2. § 20 Absatz 10 entsprechend, 3. § 44 Absatz 1, 4 ...
§ 337 KAGB Europäische Risikokapitalfonds (vom 01.04.2023) ... 6 erfüllen, gelten 1. die §§ 1, 2, 5 Absatz 1 und die §§ 6, 7 , 7b, 13, 14, 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7, Absatz 2 und Absatz 4 bis 7 entsprechend sowie ...
§ 338 KAGB Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (vom 01.04.2023) ... 7 erfüllen, gelten 1. die §§ 1, 2, 5 Absatz 1 und die §§ 6, 7 , 7b, 13, 14, 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7, Absatz 2 und Absatz 4 bis 7 entsprechend sowie ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFinanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 2 FoStoG Weitere Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... 1 Nummer 1 und § 338 Absatz 1 Nummer 1 werden jeweils die Wörter „§§ 6, 7 , 13, 14, 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7 und Absatz 4 bis 7" durch die Wörter ... 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7 und Absatz 4 bis 7" durch die Wörter „§§ 6, 7 , 7b, 13, 14, 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7, Absatz 2 und Absatz 4 bis 7" ...
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 7a Bekanntmachung von sofort ... Auf eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft sind nur 1. die §§ 1 bis 17, 42, 2. § 20 Absatz 10 entsprechend, 3. § 44 Absatz 1, ... b) In Absatz 4a Satz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§§ 1 bis 17, 42 und 44 Absatz 1, 4 bis 7" durch die Wörter „§§ 1 bis 17, ... 1 bis 17, 42 und 44 Absatz 1, 4 bis 7" durch die Wörter „§§ 1 bis 17, § 20 Absatz 9 entsprechend, die §§ 42, 44 Absatz 1, 4 bis 9 und § 261 ... b) Die bisherigen Absätze 8 und 9 werden die Absätze 7 und 8. 5. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Bekanntmachung von sofort ... vollziehbaren Maßnahmen (1) Die Bundesanstalt macht Maßnahmen, die nach § 7 sofort vollziehbar sind, auf ihrer Internetseite öffentlich bekannt, soweit dies bei ...
Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2085
Artikel 3 RatingG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... ist, sind für die Ausübung ihrer diesbezüglichen Aufsicht die §§ 1 bis 16, mit Ausnahme von § 8 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz ... 9 Absatz 1 Satz 4 des Kreditwesengesetzes, entsprechend anzuwenden." 2. In § 7 Absatz 1 werden nach den Wörtern „auf Grundlage" die Wörter „von § ...
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